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UPDATE: 

Bundesamt für Justiz antwortet auf Petition für Europarat-Austritt

 

Grüß Gott und guten Tag ,

 

politisch motivierte Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wie das am 9. April 2024 ergangene Urteil im Fall „KlimaSeniorinnen“ gegen die Schweiz, stellen eine massive Bedrohung für die Souveränität und die Rechtsstaatlichkeit der Schweiz dar. Eine kleine radikale Minderheit will sich mit Hilfe der fremden Richter in Straßburg einfach über direktdemokratische Entscheidungen, wie zum Beispiel die Ablehnung des CO2-Gesetzes, hinwegsetzen. Mehr als 6.600 Patrioten haben deshalb mit der Petition „Schluss mit fremden Richtern – Europarat-Austritt jetzt!“ auf PatriotPetition.org den Austritt der Schweiz aus dem Europarat gefordert. Jetzt hat das Bundesamt für Justiz mit einem Schreiben auf die Petition geantwortet, dessen Logik verblüfft. Das Antwortschreiben von Michael Schöll, dem Direktor des Bundesamts für Justiz, ist hier in voller Länge einsehbar:

https://www.patriotpetition.org/wp-content/uploads/2024/06/Sig.-BJ-PatriotPetition.org-05.06.2024-Pet.-_Schluss-mit-fremden-Richtern-Europarat-Austritt-jetzt_.pdf

Darin heißt es gleich zu Beginn: „Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren wiederholt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat bekannt. Er hat eine Kündigung der EMRK und damit einhergehend einen Austritt der Schweiz aus dem Europarat stets abgelehnt.“ Im Anschluss wird der „wirksame Durchsetzungsmechanismus“ der Konvention und deren historische Bedeutung für den Schutz der Individualrechte hervorgehoben. So baue der Grundrechtskatalog der nachgeführten Bundesverfassung, die auf den 1. Januar 2000 in Kraft trat, weitgehend auf der EMRK auf.

Der Direktor des Bundesamts für Justiz kommt dann zu dem Schluss: „Aus rechtlicher Sicht ist sodann hervorzuheben, dass auch bei einer Kündigung der EMRK der Grundrechtskatalog der Bundesverfassung sowie andere völkerrechtliche Verpflichtungen (z. B. UNO-Pakt II) in Kraft bleiben würden, deren Inhalt mit den Garantien der EMRK weitgehend deckungsgleich ist.“ Mit anderen Worten: Für den Schutz der Individualrechte macht es überhaupt keinen Unterschied, ob die Schweiz Mitglied im Europarat ist oder nicht, weil diese ohnehin auch in der Bundesverfassung verankert sind!

Diese Logik aus dem SP-geführten Justizdepartement verblüfft: Wenn auch bei einem Austritt der Schweiz aus dem Europarat und einhergehender Kündigung der EMRK deckungsgleiche Grundrechtsgarantien in Kraft bleiben würden (über die dann nationale Gerichte entscheiden würden), wozu braucht es dann den Europarat und fremde Richter zur Durchsetzung selbiger Rechte? Als Profilierungsplattform für Altbundesrat Alain Berset (SP), der jetzt Generalsekretär des Europarats ist?

Die Antwort auf die Petition belegt schwarz auf weiß: Die Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat hat mit dem Schutz der Grundrechte der Bürger nichts zu tun und ist überflüssig. Vielmehr ist sie ein weiter Baustein dessen, wie über supranationale Organisationen, Soft-Law und fremde Richter die rechtlichen Institutionen der Schweiz und die direkte Demokratie immer weiter ausgehöhlt werden. Wir von PatriotPetition.org werden da nicht tatenlos zusehen. Wir müssen uns jetzt mit noch mehr Nachdruck für eine freie, souveräne, neutrale und vor allem selbstbestimmte Schweiz starkmachen! , bitte unterstützen Sie darum unseren Einsatz für die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Völker heute mit einer Spende von 15, 35, 50 oder 100 Euro, Schweizer Franken oder US-Dollar, oder gerne auch jedem anderen Betrag. Globalisten und Klima-Radikale dürfen nicht das letzte Wort haben!

 

Herzlichen Dank und vergelt’s Gott , für Ihre großzügige Spende!

https://www.patriotpetition.org/spenden/

 

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