Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen erwägt, den Test auf Downsyndrom in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
8278 Unterzeichner, BEENDET
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen erwägt, den Test auf Downsyndrom in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
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