Der Gemeinsame Bundesausschuss will, dass die umstrittenen vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie 21 ab 2022 Kassenleistung werden.
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Schlagwort: Downsyndrom
Bluttest auf Trisomie 21 darf keine Kassenleistung werden!
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen erwägt, den Test auf Downsyndrom in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
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