Der neue Bußgeldkatalog sieht schon bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrverbote vor. Das muss rückgängig gemacht werden!
12260 Unterzeichner, ERFOLGREICH BEENDET
Der neue Bußgeldkatalog sieht schon bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrverbote vor. Das muss rückgängig gemacht werden!
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