Bluttest auf Trisomie 21 darf keine Kassenleistung werden!

Update 19.09.2019: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass der Bluttest auf Trisomie-21 künftig unter engen Voraussetzungen von den Krankenkassen bezahlt werden soll. Möglich sein soll die neue Kassenleistung aber „nur in begründeten Einzelfällen“ für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach ärztlicher Beratung und verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen. So will man ein ethisch unvertretbares „Screening“ vermeiden. In Anspruch genommen werden soll die neue Kassenleistung wohl aber nicht vor Ende 2020, bis der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat, wie die verpflichtende Informationsbroschüre zum Bluttest ausgestaltet werden soll.


Update 14.08.2019: Die Entscheidung, ob der Bluttest auf Trisomie 21 eine Kassenleistung wird, wurde verschoben. Eigentlich sollte die Entscheidung darüber am 15. August 2019 fallen. Doch nun teilte die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken mit, dass es aufgrund der Vielzahl und der komplexen Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen noch einen hohen Auswertungsbedarf gebe. Den Beschluss werde man nun voraussichtlich am 19. September 2019 fassen.


In Deutschland erblicken neun von zehn Kindern mit Trisomie 21 (Downsyndrom) niemals das Licht der Welt, weil sie mittels vorgeburtlicher Diagnostik aussortiert und anschließend im Mutterleib getötet werden. Nun prüft der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, ob ein derartiger Test, der für so viele Kinder das Todesurteil bedeutet, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und als Regelleistung bezahlt werden soll. Soweit darf es unter keinen Umständen kommen!

Der sogenannte „Praena-Test“ wurde im Jahr 2012 von der Konstanzer Firma „Lifecodexx entwickelt. Bei dieser Untersuchung reicht eine Blutprobe der Schwangeren, um autosomale Trisomien, wie beispielsweise Trisomie 21, beim Embryo zu erkennen. Zuvor konnte das Downsyndrom vorgeburtlich nur durch eine hochriskante Fruchtwasseruntersuchung festgestellt werden, vor der jedoch viele Schwangere zurückschreckten, um ihr Kind nicht der Gefahr des Todes oder einer schweren Behinderung durch den invasiven Eingriff auszusetzen. Diese Hemmschwelle entfällt natürlich bei einem einfachen Bluttest, wie dem „Praena-Test“. Da dieser bislang aber kostenpflichtig war, mussten Eltern zumindest wegen der hohen Kosten sorgsam abwägen, ob sie wirklich Gebrauch von diesem äußerst fragwürdigen Test machen wollten.

Das könnte sich ändern, wenn der Bluttest auf Trisomie 21 zukünftig als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden würde. Der Test würde dann routinemäßig im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft angeboten und wohl auch von den meisten Schwangeren bedenkenlos angenommen werden. Gerade darin steckt aber die Gefahr: Was, wenn eine Mutter unvorbereitet mit der Diagnose Downsyndrom bei ihrem Kind konfrontiert wird und in eine Krise stürzt? Welche Botschaft vermittelt ein derartiger, staatlich geförderter Test auf eine Behinderung beim Kind? „Es käme einer Aufforderung gleich, systematisch nach Menschen mit Downsyndrom zu suchen, um eine Abtreibung zu ermöglichen. Das bedeutet für mich in der Konsequenz, dass ein Leben mit Downsyndrom als lebensunwert gesehen wird“, sagt beispielsweise die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Schon jetzt werden in Deutschland 90% der Kinder mit Trisomie 21 abgetrieben.

Hinzu kommt, dass der Bluttest erst ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich ist, das heißt, die aussortierten Kinder würden dann der besonders brutalen Spätabtreibung zum Opfer fallen. Diese ist in Deutschland bei behinderten Babys bis unmittelbar vor der normalen Geburt möglich. Die Kinder, die nachweislich Schmerz, Leid und Furcht empfinden, werden dabei meistens durch die Bauchdecke der Mutter mit einer Giftspritze ins Herz ermordet. In Panik versuchen sie noch der tödlichen Nadel auszuweichen, ein grausamer Todeskampf!

Gegen dieses himmelschreiende Unrecht müssen wir jetzt lautstark unsere Stimme erheben, denn diejenigen, die es betrifft, haben noch keine! Wir wenden uns deshalb mit anbei stehender Petition an den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen und fordern ihn auf, den Bluttest „Praena“ keinesfalls in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Die Selektion menschlichen Lebens nach genetischen Kriterien verstößt gegen die unbedingte Pflicht, die Würde des Menschen zu achten. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition zum Schutz des Lebens!

Herzlichen Dank!


Petition an den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen:

Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses,

der Gemeinsame Bundesausschuss prüft derzeit, ob der sogenannte „Praena-Test“, mit dem autosomale Trisomien, wie beispielsweise Trisomie 21, diagnostiziert werden können, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und als Regelleistung bezahlt werden soll. Der Test würde dann routinemäßig im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft angeboten und wohl auch von den meisten Schwangeren bedenkenlos angenommen werden.

Wir appellieren an Sie, sich vor Augen zu führen, welche Botschaft ein derartiger, staatlich geförderter Test vermitteln würde. Der Gratis-Test käme einer Aufforderung gleich, systematisch nach Babys mit Downsyndrom zu suchen, um eine Abtreibung zu ermöglichen. In der Konsequenz hieße das, dass der Staat offensichtlich Leben mit Downsyndrom als „lebensunwert“ ansieht – ein ungeheuerlicher Skandal! Schon jetzt werden in Deutschland 90% der Kinder mit Trisomie 21 abgetrieben. Wollen Sie diese erschreckende Zahl wirklich noch weiter in die Höhe treiben, indem Sie den Test zur Kassenleistung erheben?

Die Selektion menschlichen Lebens nach genetischen, oder sonstigen willkürlich festgelegten Kriterien verstößt gegen die unbedingte Pflicht, die in Artikel 1 Grundgesetz verankerte Würde des Menschen zu achten! Der Bluttest „Praena“ darf daher keinesfalls in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden! Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und verteidigen Sie die Würde des Menschen und das Recht auf Leben, indem Sie den Test nicht zur Kassenleistung machen!

Mit freundlichen Grüßen

Die 8278 Unterzeichner


Anmerkung: Bei einem positiven „Praena“ raten viele Ärzte mit weiteren Diagnoseverfahren, wie zum Beispiel der risikoreichen Fruchtwasseruntersuchung, fortzufahren. Jedoch liefert weder der Bluttest „Praena“ noch eine Fruchtwasseruntersuchung ein hunderprozentig eindeutiges Ergebnis. Oftmals werden deshalb völlig gesunde Kinder als vermeintlich behindert abgetrieben. 


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