Der Majestätsbeleidigungs-Paragraph gehört abgeschafft!

Der Fall des Bamberger Rentners, dessen Haus frühmorgens um 6 Uhr von bewaffneten Polizisten wegen eines harmlosen Bildchens durchsucht wurde, das Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit der Unterschrift „Schwachkopf Professional“ zeigt, hat international für Schlagzeilen gesorgt. Leider kein Einzelfall. Bestimmte Politiker in Deutschland zeigen tausendfach einfache Bürger wegen unbedachter Wortwahl oder satirischer Memes an, was zu massenhaften Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und drakonischen Strafen führt. Möglich macht das ein Strafrechtsparagraph, der wie aus der Zeit gefallen wirkt.

Historisch gesehen stammt die strafrechtliche Verfolgung von Beleidigungen aus der der Mitte des 19. Jahrhunderts. Man erhoffte sich dadurch dem damals weit verbreiteten Duellwesen, bei dem sich Kontrahenten wegen angeblicher Ehrverletzungen auf Leben und Tod mit Waffen duellierten, ein Ende setzen zu können. Ein inzwischen ziemlich aus der Zeit gefallener Schutzgedanke. Hingegen stellte im Jahr 2002 die U.S. Helsinki Commission in einem Memorandum fest: „Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung […] sind aber mit OSZE-Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Rede.

Noch wesentlich antiquierter als das mit internationalen Rechtsstandards ohnehin unvereinbare Strafrechtskonstrukt der Beleidigung mutet der Paragraph 188 Strafgesetzbuch an, der als Majestätsbeleidigungs-Paragraph traurige Berühmtheit erlangte. Er wurde jedoch erst 2021 eigeführt, zu einer Zeit also, in der Politiker Bürger gerne als „Covidioten“, „Schwurbler“ oder „ungeimpfte Tyrannen“ beschimpften, umgekehrt aber umso empfindlicher für Kritik waren. Der Paragraph stellt die Volksvertreter über das Volk, indem er die Beleidigung der Obrigkeit schärfer bestraft, als die Beleidigung normaler Bürger. Vergleichbare Gesetze gibt es kaum in einem anderen Staat der Welt, noch nicht einmal in China, dem Iran oder Nordkorea!

Paragraph 188 Strafgesetzbuch erlaubt dem Staat die Verfolgung von Bürgern selbst dann, wenn der Politiker die Beleidigung nicht einmal wahrgenommen oder bemerkt hat und sich dementsprechend auch überhaupt nicht beleidigt fühlen kann. Daraus hat sich eine regelrechte Verfolgungs-Industrie entwickelt: Agenturen und Anwaltskanzleien durchforsten systematisch das Internet nach vermeintlichen Beleidigungen und Memes, werben für Anzeigen und versprechen im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung. Die Folge sind unzählige traumatische Hausdurchsuchungen, verbunden mit der Beschlagnahmung sämtlicher elektronischer Geräte, auf denen sich meist das komplette Leben der Betroffenen bis hin zu intimsten Details befindet – ohne dass vorher fest steht, ob der Beschuldigte überhaupt etwas Verbotenes getan hat!

Das Ziel dieses Zwei-Klassen-Strafrechts ist klar: Bürger sollen systematisch eingeschüchtert und Kritik an der Regierung im Keim erstickt werden. Es kann jeden treffen. Wer will schon morgens um 6 Uhr mit einer Maschinenpistole im Gesicht geweckt werden, weil er ein lustiges Bildchen eines Ministers geteilt hat? Dann lieber „den Mund halten“ – so das Kalkül. Der Souverän, das Volk soll so zum Schweigen gebracht werden. Paragraph 188 Strafgesetzbuch ist deshalb nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, er ist vor allem ein Angriff auf die Demokratie, die Herrschaft des Volkes. Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen! Schweigen wir nicht länger zu diesem Unrecht, sondern fordern wir jetzt mit anbei stehender Petition gemeinsam die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, Paragraph 188 Strafgesetzbuch schleunigst abzuschaffen. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition zur Verteidigung unserer Freiheit und teilen Sie sie bitte zahlreich, damit möglichst viele Menschen auf das Unrecht des Majestätsbeleidigungs-Paragraphen aufmerksam werden.

Vielen Dank!


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