Update 16.12.2024: Der Generalsekretär des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Stefan Hostettler Fischer, hat auf die Petition geantwortet. Das vollständige Antwortschreiben ist hier einsehbar:
2024-12-16 AW GS Hostettler an PatriotPetition.org zu Petition «Corona-Amnestie jetzt»
Darin behauptet das EDI, es bestünde ein „breiter wissenschaftlicher Konsens, dass die Covid-19-Pandemie eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstellte“ und deshalb außerordentliche Maßnahmen notwendig gewesen seien. Der Bundesrat habe bei der Festlegung dieser Maßnahmen nicht nur die die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen berücksichtigt, sondern sich auch an den Grundsätzen der Subsidiarität, Wirksamkeit und der Verhältnismäßigkeit orientiert.
Die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahmen mit Bezug auf die Grundrechtseinschränkungen sei von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) nach Ende der Pandemie bestätigt worden. Experten in den verschiedenen Krisenstäben und Beratungsgremien, sowie die Kantone und das Parlament hätten die Entscheidungen mitgetragen. Nicht zuletzt wurde gegen das Covid-19-Gesetz insgesamt dreimal das Referendum ergriffen, wobei das Volk jedes Mal für das Gesetz gestimmt habe.
Das Schreiben schließt mit der Erklärung: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Beschlüsse über die zu treffenden Maßnahmen im Rahmen von rechtstaatlichen Prinzipien und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erfolgten. Dazu kommt, dass die von den Maßnahmen betroffenen Personen die Möglichkeit hatten, die sie betreffenden Urteile mittels den üblichen Rechtsmittelverfahren überprüfen zu lassen. Es sind somit keine Gründe ersichtlich, weshalb eine teilweise oder umfassende Corona-Amnestie hinsichtlich Widerhandlungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erfolgen sollte. Ein solche Amnestie stellt unseres Erachtens auch kein geeignetes Mittel zur Aufarbeitung der vielfältigen gesellschaftlichen Folgen und der getroffenen staatlichen Maßnahmen dar.“
Update 07.10.2024: Die Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei in Bern hat den Eingang der Petition bestätigt. Die Petition wurde an das zuständige Departement weitergeleitet.
Update 18.09.2024: Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angekündigt, alle noch offenen Corona-Bußgeldverfahren in Bayern einzustellen.
Es sei „wirklich eine lange Zeit“ vergangen, erklärte Söder zur Begründung: „Wir wollen jetzt sozusagen Frieden haben!“ Es gehe um Verfahren, „die sich endlos hingezogen haben“. Irgendwann müsse man eine Entscheidung treffen. Söder spricht von einer Art Verjährung. Der Ministerpräsident will das auch als „Signal“ des Staates an alle Menschen verstanden wissen, die mit der Corona-Zeit „sehr gehadert haben“. Wie genau die Einstellung der Verfahren rechtlich funktionieren soll, sagte er nicht.
Laut einem Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums gab es Anfang Juli in Bayern noch 17.603 offene Ordnungswidrigkeitsverfahren, „die Verstöße gegen die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zum Gegenstand haben“. Laut Gesundheitsministerium wurden bis Ende Juli mehr als 240.000 Verfahren abgeschlossen. Dabei ging es um Bußgelder in einer Gesamthöhe von mehr als 42,2 Millionen Euro.
Die Enthüllungen der geleakten Protokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI-Files) belegen, dass es von 2020 bis 2023 keinen medizinischen Corona-Notstand gab und die Regierung nicht der Wissenschaft folgte, sondern vielmehr der Wissenschaft Vorgaben machte, um die beispiellosen Grundrechtseinschränkungen gegen den Rat der Fachleute zu rechtfertigen. Trotzdem wurden und werden immer noch unzählige Menschen wegen Verstößen gegen diese ungerechtfertigten Maßnahmen juristisch verfolgt. Diese Ungerechtigkeit muss endlich aus der Welt geschafft werden!
Beispiel Maskenpflicht: „Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, heißt es in den RKI-Protokollen vom 30. Oktober 2020. Der „breite Einsatz“ dieser Masken sei „nicht evidenzbasiert“. Wie viele Menschen wurden wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht verfolgt? Wie viele Ärzte wurden wegen des Ausstellens von Masken-Attesten vor Gericht gezerrt und verurteilt?
Beispiel Lockdowns: „In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Gesamtbevölkerung trägt bei. Soll das in Kommunikation aufgegriffen werden?“ (RKI-Protokolle, 5. November 2021). Privilegien aufgrund des Impfstatus seien „fachlich nicht begründbar und nicht sinnvoll“ (RKI-Protokolle, 5. März 2021). Trotzdem wurden mit der schikanösen 2G-Regel („geimpft oder genesen“) Millionen Menschen vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, Verstöße dagegen rigoros geahndet.
Beispiel Impfpflicht: „Sinusthrombosen als Nebenwirkung des AstraZeneca Impfstoffs: Inzwischen sind auch vermehrt Männer davon betroffen […] und damit gibt es auch bei Männern eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz im Vergleich zur Hintergrundinzidenz“ (RKI-Protokolle, 09. April 2021). „Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung von Kindern nicht empfohlen wird, Bundesgesundheitsminister Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm“ (RKI-Protokolle, 19. Mai 2021). Wie viele Experten und Ärzte wurden und werden wegen ihrer kritischen Haltung zu den experimentellen Gen-Injektionen verfolgt? Wie viele Menschen verloren ihre Existenz, weil sie sich der (einrichtungsbezogenen) Impflicht widersetzt haben?
Angesichts dieses himmelschreienden Unrechts braucht es jetzt dringend eine Corona-Amnestie, wie sie beispielsweise in Slowenien bereits Gesetz ist! Fordern wir deshalb gemeinsam:
- Eine vollständige Corona-Amnestie und Rehabilitierung aller, die wegen Verstößen gegen die COVID-Beschränkungen verurteilt wurden, einschließlich der Tilgung ihrer Einträge im Strafregister.
- Die Rückerstattung aller Geldstrafen und Bußgelder im Zusammenhang mit Verstößen gegen die COVID-Beschränkungen.
- Die sofortige Einstellung aller noch gerichtlich anhängigen Corona-Straf- und Bußgeldverfahren, insbesondere gegen maßnahmenkritische Ärzte.
Das unermessliche Leid, das den Betroffenen wegen Nichtbeachtung der grundrechtswidrigen Willkür-Maßnahmen angetan wurde, lässt sich nur schwer wiedergutmachen. Es handelt sich deshalb um absolute Mindestforderungen, um den Verfolgten ein Stück weit Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und den Grundstein für eine gesellschaftliche Aussöhnung zu legen. Fordern wir jetzt mit anbei stehender Petition die Regierungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz auf, umgehend eine solche Amnestie für alle Verstöße gegen Corona-Beschränkungen einzuführen! Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese immens wichtige Petition für Gerechtigkeit.
Herzlichen Dank!
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