Die Legalisierung von Abtreibungswerbung zu fordern ist absolut unchristlich!

Update 03.08.2018: Sie können es offensichtlich nicht lassen: Das Magazin der Evangelischen Kirche „Chrismon verherrlicht erneut die grausame Abtreibungsgewalt und feiert die Abtreibungsmörderin Kristina Hänel als „Retterin“ und „Heldin“.


Update 26.01.2018: Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hat sich gegen eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen: „Ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche halte ich für richtig.

Gleichzeitig rechtfertigte er jedoch den skandalösen Artikel von Ursula Ott in der Online-Ausgabe der Zeitschrift „chrismon“: „Ich schätze Frau Ott über die Maßen. In dieser Sache ist sie innerhalb der möglichen Meinungsäußerungen im Bereich des Protestantismus eben anderer Ansicht als ich.“


Update 09.01.2018: Der Kommentarbereich des Artikels „Weg mit dem Paragrafen 219a“ auf „chrismon“ wurde aus „redaktionellen Gründen“ geschlossen. Hat man dort etwa Angst vor der Meinung des Volkes?


Die lebensfeindliche Kampagne der Abtreibungslobby, Paragraf 219a Strafgesetzbuch (Verbot von Abtreibungswerbung) zu kippen, erhält jetzt offensichtlich auch Schützenhilfe von dem evangelischen Monatsmagazin „chrismon“ aus Frankfurt am Main. Dessen Chefredakteurin Ursula Ott fordert in der Onlineausgabe des Magazins, das Werbeverbot für die Tötung von noch nicht geborenen Kindern (Abtreibung) abzuschaffen. Sie stellt sich damit hinter die Massen-Kinderabtreiberin Kristina Hänel aus Gießen, die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden war und sich nun mit Tötungsbefürwortern, Feministinnen und Politikern umgibt, um eine Streichung des § 219a Strafgesetzbuch zu erreichen.

Es ist ein Skandal, besser gesagt Hohn, Spott und Verrat an Jesus Christus, wenn ausgerechnet ein christliches Magazin, als das sich „chrismon“ selbst bezeichnet, auf der einen Seite angeblich christliche Werte und Lebensweisen vermitteln will und auf der anderen Seite wie Judas zum Verräter wird, um Leben zu vernichten oder dazu zu verhelfen. Es ist schon schlimm genug, wenn Ursula Ott als ihre Privat-Meinung den Standpunkt vertritt, Werbung für den Mord an einem unschuldigen Kind vor der Geburt solle straffrei sein und eine Mutter hätte eine angebliche „Entscheidungsfreiheit“ zum Töten ihres ungeborenen Kindes. Aber als Chefredakteurin eines christlichen Magazins hat sie sich damit jedenfalls eindeutig disqualifiziert und ist fehl am Platze.

Wenn man sich den Werdegang von Frau Ott zu Gemüte führt, die bereits für die Zeitschrift „Emma“ der radikalen Feministin Alice Schwarzer arbeitete, muss man sich weder über ihre Einstellung zum Lebensrecht wundern, noch über die Tatsache, dass sie in ihrem Artikel „Weg mit dem Paragrafen 219a“ die größte Tötungsorganisation Deutschlands, „Pro Familia“, verlinkt.

Mit anbei stehender Petition an den Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, den Herausgeber von „chrismon“, fordern wir, Frau Ursula Ott mit sofortiger Wirkung als Chefredakteurin zu beurlauben und den Artikel „Weg mit dem Paragrafen 219a“ aus dem Netz zu nehmen. Eine Wiedereinstellung von Frau Ott darf nur dann erfolgen, wenn sie sich glaubhaft von ihrem Beitrag distanziert hat und das Lebensrecht der Ungeborenen sowie das christliche Menschenbild uneingeschränkt akzeptiert.

Bitte treten auch Sie für das Recht auf Leben ein, indem Sie die Petition unterzeichnen und die evangelische Monatszeitung „chrismon“ boykottieren und von deren Kauf, beziehungsweise finanziellen Unterstützung Abstand nehmen. Bitte denken Sie auch daran, etwaige Abonnements zu kündigen.

Herzlichen Dank im Namen der Ungeborenen!


Petition an Bischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm:

Grüß Gott, Herr Bischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm!

Sie sind Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, Mitherausgeber des Monatsmagazins „chrismon“ und somit Dienstherr von Frau Ursula Ott, Chefredakteurin von „chrismon“.

In der Online-Ausgabe von „chrismon“ fordert Chefredakteurin Ursula Ott die Streichung des § 219a StGB, so dass in Zukunft Mediziner straffrei Werbung für die Tötung ungeborener Kinder betreiben könnten. Gute Frauenärzte sind für Frau Ott solche, die die Abtreibungspille („Pille danach“) verabreichen und Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

Das ist ein direkter Angriff auf das Lebensrecht der ungeborenen Kinder, der unmittelbar in den Verantwortungsbereich der Evangelischen Kirche in Deutschland fällt!

Ich bin schockiert! Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender, ich fordere Sie auf, Frau Ursula Ott umgehend aus ihrer Position als Chefredakteurin von „chrismon“ zu beurlauben und den Artikel „Weg mit dem Paragrafen 219a“ aus dem Netz zu nehmen. Eine Wiedereinstellung von Frau Ott darf nur dann erfolgen, wenn sie sich glaubhaft von ihrem Beitrag distanziert hat und das Lebensrecht der Ungeborenen sowie die christliche Ausrichtung von „chrismon“ uneingeschränkt akzeptiert.

Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich – bis zur endgültigen Klärung dieses skandalösen Vorfalls – vor dem Magazin „chrismon“ warnen und von einem Kauf oder Abonnement abraten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Die 9381 Unterzeichner

Erstunterzeichner: Günter Annen (Initiative „Nie Wieder“, Weinheim)


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