Schon heute werden kaum noch Kinder geboren, bei denen im Mutterleib das Down-Syndrom diagnostiziert wurde. Trotzdem will der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt den höchst umstrittenen Bluttest, der für unzählige Kinder das Todesurteil bedeutet, in Deutschland auch noch zur Kassenleistung erheben. Gestoppt werden kann dieses perfide Vorhaben zur gezielten Selektion von Down-Syndrom-Kindern nur noch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
In seiner Sitzung am 19. August 2021 in Berlin hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Kassen (G-BA) die Finanzierung pränataler Bluttests zur Überprüfung chromosomaler Störungen durch die Krankenkassen gebilligt. Bislang müssen diese Tests während der Schwangerschaft noch privat bezahlt werden. Ab 2022 sollen die Kosten dann über die Krankenkassenbeiträge der Allgemeinheit auferlegt werden. Bevor dieser Beschluss jedoch im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtskräftig wird, steht dem Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU) noch eine zweimonatige Prüffrist zu, während der das Ministerium das Vorhaben noch stoppen kann.
Bei den Bluttests, die ab der zehnten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden können, werden Erbgutbestandteile des Kindes aus dem Blut der Mutter isoliert und auf genetische Defekte untersucht. Einen therapeutischen Nutzen haben die Tests nicht, da die damit feststellbaren Trisomien 13, 18 und 21 unheilbar sind. Sie dienen rein der Selektion behinderter Kinder. Schon heute werden 90 Prozent der Kinder abgetrieben, bei denen in Vorsorgeuntersuchungen eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) – richtiger oder fälschlicher Weise – diagnostiziert wurde. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass mit Einführung der Bluttests die Abtreibungszahlen in die Höhe schießen. So werden in Dänemark und Island fast keine Kinder mehr mit Down-Syndrom geboren, seitdem der Test zur Standarduntersuchung wurde.
Bischof Gebhard Fürst, Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Vorsitzender der Kommission für Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, fürchtet eine ähnliche Entwicklung auch in Deutschland, auch wenn die offizielle Versicherteninformation die Tests zunächst nur für „begründete Einzelfälle“ und bei „Risikoschwangerschaften“ vorsieht: „Ich fürchte, dass sie bald zur üblichen Schwangerschaftsvorsorge gehören – und bei Trisomie‑Diagnose dann auch die Abtreibung. Dies ist ein Selektionsmechanismus, der Würde und Lebensrecht von Beginn an diametral widerspricht.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die systematische Fahndung nach behinderten Kindern im Mutterleib und deren anschließende Eliminierung mittels Abtreibung ist zutiefst menschenverachtend und ein himmelschreiendes Unrecht. Die Kosten dafür dann auch noch der Allgemeinheit aufzubürden, sprich alle Beitragszahler zu Mittätern und Finanziers dieser abscheulichen Jagd auf Behinderte zu machen, schlägt dem Fass den Boden aus! Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen und müssen jetzt energisch für das Lebensrecht aller eintreten! Wenden wir uns deshalb mit anbei stehender Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und fordern wir ihn auf, die Finanzierung der Bluttests durch die Krankenkassen innerhalb der ihm zustehenden, zweimonatigen Prüffrist zu stoppen. Die Zeit drängt! Bitte unterzeichnen Sie deshalb noch heute die Petition und machen Sie bitte auch Ihre Freunde und Bekannten drauf aufmerksam.
Herzlichen Dank!
Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Spahn,
in seiner Sitzung am 19. August 2021 in Berlin hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Kassen (G-BA) die Finanzierung pränataler Bluttests zur Überprüfung chromosomaler Störungen durch die Krankenkassen gebilligt. Wir halten diese Tests für zutiefst menschenverachtend und fordern Sie auf, deren Finanzierung durch die Allgemeinheit innerhalb der Ihrem Ministerium zustehenden, zweimonatigen Prüffrist zu stoppen.
Die Bluttests haben keinerlei therapeutischen Nutzen, da die mit ihnen feststellbaren Trisomien 13, 18 und 21 unheilbar sind. Sie dienen rein der Selektion behinderter Kinder. Schon heute werden 90 Prozent der Kinder abgetrieben, bei denen in Vorsorgeuntersuchungen eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) – richtiger oder fälschlicher Weise – diagnostiziert wurde. Auch wenn die offizielle Versicherteninformation die Tests zunächst nur für „begründete Einzelfälle“ und bei „Risikoschwangerschaften“ vorsieht, so zeigt doch die Erfahrung aus anderen Ländern, dass sie schnell zur üblichen Schwangerschaftsvorsorge gehören werden.
Die systematische Fahndung nach behinderten Kindern im Mutterleib und deren anschließende Eliminierung mittels Abtreibung ist zutiefst menschenverachtend und widerspricht diametral der Würde und dem Lebensrecht aller Menschen. Wenn die Kosten dieser Tests jetzt auch noch den Beitragszahlern aufgebürdet werden, wird die Allgemeinheit dadurch zu Mittätern und Finanziers dieser abscheulichen Jagd auf Behinderte gemacht. Das dürfen Sie nicht zulassen! Stoppen Sie die Finanzierung der Bluttests durch die Krankenkassen!
Die 8297 Unterzeichner
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