Update 18.08.2021: Der Vorsitzende der EVP-Fraktion im EU-Parlament, Manfred Weber (CSU), der wie der Großteil seiner Fraktion gegen den „Matić-Bericht“ gestimmt hatte, hat wie folgt auf die Petition „Abtreibung ist Mord, niemals ein Menschenrecht!“ geantwortet:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie mich gebeten haben, den so genannten Matic-Bericht abzulehnen, da darin ein Recht auf Abtreibung gefordert und die Gewissensfreiheit von Ärztinnen, Ärzten und Pflegepersonal, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, eingeschränkt werden soll. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass mir aufgrund der Vielzahl an Zuschriften eine individuelle Beantwortung leider nicht möglich ist. Dennoch möchte ich Ihnen einige Informationen zukommen lassen.
Ich stimme Ihrer Kritik an dem Bericht inhaltlich zu und habe diesen, wie auch ein überwältigender Großteil der EVP-Fraktion, einschließlich aller Kolleginnen und Kollegen der CSU, bei der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments abgelehnt.
Bedauerlicherweise haben die Grünen, Sozialdemokraten und Linken im Europäischen Parlament für den Matic-Bericht gestimmt, sodass dieser eine Mehrheit bekommen hat und letztlich angenommen wurde. Rechtliche Auswirkungen hat der Bericht jedoch keine. Es ist eine unverbindliche Entschließung. Dennoch ist der Bericht ein Einschnitt und muss für uns alle ein Alarmsignal sein.
Das Recht auf Leben ist ein urchristlicher Wert. Wir christdemokratischen und christsozialen Europaabgeordnete haben uns immer für den Schutz des ungeborenen Lebens eingesetzt und die Auffassung vertreten, dass Themen wie der Schutz des ungeborenen Lebens und die Fragen der Abtreibung ausschließlich national entschieden werden sollen. Im Deutschen Bundestag gab es monatelang Debatten darüber, wie der Schutz des ungeborenen Lebens und das Recht der Frauen an ihrem Körper bei Schwangerschaften abgewogen werden sollen. Die Werteentscheidung über die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Abtreibung strafbar oder entschuldbar ist, die der Bundestag schließlich traf, ist zu respektieren.
Auf europäischer Ebene hatten wir bereits im Jahr 2013 mit dem so genannten Estrela-Bericht eine dem Matic-Bericht vergleichbare Situation. Auch damals versuchte der linke Flügel des Europäischen Parlaments, Einfluss auf nationale Abtreibungsregelungen zu nehmen, was wir auch damals ablehnten. Gegen diesen „Bericht zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten“ gab es seinerzeit einen Alternativtext aus unseren eigenen Reihen, der im Europäischen Parlament erfreulicherweise eine Mehrheit gefunden hatte.
Wie ausgeführt, habe ich dem Matic-Bericht Anfang Juli nicht zugestimmt. Abtreibung ist für mich kein Menschenrecht und auch die Freiheit der Ärztinnen und Ärzte sowie des Pflegepersonals, bei ihrer Arbeit ihrem Gewissen zu folgen, darf nicht eingeschränkt werden. Die Gewissensfreiheit ist eine zentrale Säule unseres europäischen Werteverständnisses. Die EVP-Fraktion hat daher einen eigenen Alternativantrag zum Matic-Bericht eingereicht, in dem wir dies klargestellt haben und in dem zudem ausgeführt wurde, dass gesetzliche Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen in die ausschließliche Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen und das Subsidiaritätsprinzip geachtet werden muss. Weder unser Antrag noch der Antrag der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer fanden jedoch leider eine Mehrheit.
Das Ergebnis der Abstimmung macht aber auch deutlich, dass es bei Fragen des Lebensschutzes keine eigene Mehrheit im Europäischen Parlament gibt. Die Fragen der europäischen Werte und christlichen Grundüberzeugungen, zu denen ich ausdrücklich den Lebensschutz zähle, spielen scheinbar bei Wahlentscheidungen in breiten Teilen der Bevölkerung eine untergeordnete Rolle.
Ich darf Ihnen abschließend versichern, dass sich die EVP-Fraktion weiterhin aus Überzeugung für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen wird und wir die Werteentscheidungen der nationalen Parlamente hierzu respektieren.
Ich hoffe, die Informationen haben meinen Standpunkt bei diesem Thema klar zum Ausdruck gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Weber
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vorsitzender der EVP-Fraktion“
Update 24.06.2021: Das EU-Parlament hat den „Matić-Bericht“ mit 378 JA-Stimmen zu 255 NEIN-Stimmen und 42 Enthaltungen angenommen.
Update 07.06.2021: Die ursprünglich für den 07. Juni 2021 geplante Abstimmung im EU-Parlament über den „Matić-Bericht“ wurde auf den 23. Juni 2021 verschoben.
In Brüssel unternimmt der Frauenausschuss des EU-Parlaments einen weiteren Versuch, mittels einer Parlamentsentschließung ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ auszurufen. Es handelt sich um eine Neuauflage des sogenannten „Estrela-Berichts“ aus der Legislaturperiode zwischen 2009 und 2014, der damals am entschlossenen Widerstand europäischer Lebensrechts-Initiativen gescheitert ist. Dieser entschlossene Widerstand ist jetzt erneut von Nöten!
Der Frauenausschuss im EU-Parlament hat die Erarbeitung eines „Initiativberichts über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ beantragt. Berichterstatter ist der kroatische Sozialdemokrat Predrag Fred Matić. Was unter der Formulierung „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ zu verstehen ist, geht aus dessen Entwurf, der kürzlich publik wurde, hervor. Dort heißt es unter Punkt H. in den Erwägungen: „[…] dass das wesentliche Maßnahmenpaket zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten Folgendes umfasst: eine umfassende Sexualaufklärung; moderne Verhütungsmittel; […] sichere und legale Abtreibungsdienste; […]“.
In Punkt J. dieser Erwägungen geht der Bericht sogar noch einen Schritt weiter und erklärt, „dass es in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Gesetze gibt, die Abtreibungen außer unter genau festgelegten Umständen verbieten und Frauen somit zwingen, heimlich abzutreiben, in andere Länder zu reisen oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende zu führen, was eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt“. Abtreibung, die willkürliche Ermordung unschuldiger und absolut wehrloser Kinder, die Missachtung des Menschenrechts auf Leben dieser Kinder, wird somit zum angeblichen „Menschenrecht“ erklärt!
Auf Grundlage dieses neu proklamierten „Menschenrechts“ fordert der Bericht im Folgenden von den Mitgliedsstaaten der EU einen uneingeschränkten Zugang zur Abtreibung zu gewährleisten (Punkt 1 und 17 – 23), alle Hindernisse für Abtreibungen zu beseitigen (Punkt 12 – 14), sowie die Finanzierung von Abtreibungen aus den staatlichen Gesundheitssystemen und Bereitstellung von Abtreibungsärzten (Punkt 5). Außerdem verlangt der Bericht von der EU, Lebensschutzorganisationen zu bekämpfen, weil diese angeblich „die Werte und die Demokratie der EU untergraben“ (Punkt 18). Zudem sollen Staaten außerhalb der EU unter Druck gesetzt werden, ebenfalls lebensfeindliche Gesetzgebungen einzuführen (Punkt 21). Dies alles geht einher mit der Forderung nach Frühsexualisierung von Kindern an Schulen ab der 1. Klasse Grundschule gemäß WHO-Vorgaben (Punkt 8 und 9), sowie der Forderung nach staatlich bezahlten Verhütungsmitteln, bereits ab Eintritt der Geschlechtsreife bei Heranwachsenden (Punkt 10 und 11).
Dieser Bericht ist ein unvorstellbarer Angriff auf das Menschenrecht auf Leben! Geht es nach der Abtreibungslobby, könnte das EU-Parlament schon bald mit einfacher Mehrheit beschließen, dass Abtreibung ein „Menschenrecht“ sei, in der EU und überall auf der Welt! Dabei ist die EU noch nicht einmal für Abtreibung in den Mitgliedsstaaten zuständig, sondern würde sich diese Zuständigkeit erst durch die Verlagerung auf die Menschenrechtsebene anmaßen.
Es bedarf jetzt einer entschlossenen, aktiven und zielgerichteten Gegenwehr der Lebensschutzbewegung in Europa, damit dieser lebensfeindliche Bericht am besten erst gar nicht bis zur Abstimmung im EU-Parlament gelangt, jedenfalls aber spätestens dort krachend scheitert. Wenden wir uns deshalb gemeinsam mit anbei stehender Petition an die Abgeordneten des EU-Parlaments und fordern wir sie auf, sich energisch gegen den Matić-Bericht zu stemmen und das Menschenrecht auf Leben von der Empfängnis an mutig zu verteidigen. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition zum Schutz des ungeborenen Lebens!
Herzlichen Dank im Namen der ungeborenen Kinder!
Petition an das EU-Parlament:
Sehr geehrte Abgeordnete,
der Frauenausschuss im EU-Parlament hat die Erarbeitung eines „Initiativberichts über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ unter der Federführung von Predrag Fred Matić (S&D) beantragt. Kernpunkt dieses Berichts ist es, Abtreibung zu einem angeblichen „Menschenrecht“ zu erklären und die Mitgliedsstaaten – und sogar Drittstaaten – zu verpflichten, diese aktiv zu fördern.
Der Matić-Bericht ist ein unvorstellbarer Angriff auf das Menschenrecht auf Leben! Schon 2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem wegweisenden Grundsatzurteil bekräftigt, „der Mensch ist ab der Befruchtung ein Mensch“ (Urteil C-34/10 vom 18. Oktober 2011, Oliver Brüstle gegen Greenpeace e.V.). Von daher besitzt jedes Kind von der Empfängnis an ein unveräußerliches Menschenrecht auf Leben. Abtreibung, die willkürliche Ermordung unschuldiger und absolut wehrloser Kinder, die Missachtung des Menschenrechts auf Leben dieser Kinder, kann niemals ein „Menschenrecht“ sein, sondern ist und bleibt ein verabscheuungswürdiges Verbrechen!
Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass die EU für das Thema Abtreibung in den Mitgliedsstaaten eigentlich gar nicht zuständig ist. Dieser lebensfeindliche Bericht darf deshalb am besten erst gar nicht bis zur Abstimmung im EU-Parlament gelangen, muss aber jedenfalls spätestens dort krachend scheitern, wenn das EU-Parlament noch ein Ort der Menschenrechte ist. Wir fordern Sie deshalb auf, stemmen Sie sich mit aller Kraft gegen den Matić-Bericht und verteidigen Sie mutig das Menschenrecht auf Leben von der Empfängnis an!
Vielen Dank für Ihren entsprechenden Einsatz!
Die 12286 Unterzeichner
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