Update 23.09.2020: Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für den neuen Migrations- und Asyl-Pakt vorgestellt. Kernpunkt des Paktes ist ein dreistufiger Entzug der nationalen Souveränität in Einwanderungsfragen durch die EU, je nachdem wie viele illegale Migranten gerade ankommen. In jedem der drei Fälle sollen die Erstaufnahmeländer verpflichtet werden, die Asylgesuche der Ankömmlinge an der EU-Außengrenze zu prüfen.
Szenario 1: Im „Normalfall“ (offenbar erachtet die EU-Kommission illegale Einwanderung als „normal“) sollen die Mitgliedsstaaten – gemäß „Empfehlungen“ der EU – freiwillig die Erstaufnahmeländer entlasten. Dies kann entweder durch die Aufnahme von Asylanten, die Bereitstellung von Finanzmitteln, die Beteiligung an Grenzschutzmissionen oder Mithilfe bei Abschiebungen (sogenannte „Abschiebe-Patenschaften“) erfolgen.
Szenario 2: Steigt der Migrationsdruck, soll ein Mix aus Freiwilligkeit und Verpflichtung greifen. Entweder die Mitgliedsstaaten erfüllen freiwillig durch Bereitstellung von Asylplätzen, Finanzhilfen oder Abschiebe-Patenschaften 70 Prozent der von der EU vorgegebenen Quote, oder sie werden von der EU zur Aufnahme von mindestens 50 Prozent der in der Quote geforderten Asylanten gezwungen.
Szenario 3: Bei einer „Migrationskrise“ wie in den Jahren 2015 und 2016 soll die EU bestimmen können, welche Länder wie viele Flüchtlinge aufnehmen müssen. Weigert sich ein Mitgliedsland, kann es alternativ dabei helfen, illegale Migranten abzuschieben. In diesem Fall ist es aber nicht mehr möglich, statt Asylplätzen einfach Finanzmittel bereitzustellen oder sich am Grenzschutz zu beteiligen. Sollte ein Mitgliedsland es nicht innerhalb von acht Monaten schaffen, die Abschiebungen in geplanter Höhe durchzusetzen, muss es zum Ausgleich, in entsprechender Zahl Asylanten aufnehmen.
Als Teilerfolg kann zumindest gewertet werden, dass starre Quoten zur Umverteilung illegaler Einwanderer vom Tisch sind.
Die EU plant einen neuen Migrations- und Asyl-Pakt. Wie schon beim UN-Migrationspakt geht es darum, den Nationalstaaten die Kontrolle über die Einwanderung zu entziehen und sie an überstaatliche Stellen zu verlagern. Auch die Schweiz ist als assoziiertes Mitglied des Schengen-Dublin-Raumes direkt von den EU-Plänen betroffen.
Der neue Migrationspakt („New Pact on Migration and Asylum“) befindet sich derzeit im Initiativen-Status und soll demnächst der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Auch wenn sich die EU-Kommission noch sehr bedeckt hält, was die inhaltlichen Details angeht, so sind die Eckpunkte bereits bekannt. Sie gehen aus dem Programm der EU-Kommission für 2020 und der „Roadmap“ der Initiative hervor. Darin wird behauptet, Nationalstaaten könnten das Problem der illegalen Einwanderung nicht lösen, es brauche dazu überstaatliche Institutionen. Unter völliger Verkennung der wahren Ursachen wird „das globale Bevölkerungswachstum“ – anstelle der finanziellen und sozialstaatlichen Anreize in den Aufnahmeländern – für die illegale Einwanderung verantwortlich gemacht. Außerdem sollen „legale Einwanderungswege“ geschaffen werden, was nichts anderes heißt, als dass illegale Migration einfach legalisiert werden soll. Von einer Obergrenze hingegen ist überhaupt keine Rede.
Wie es aus informierten Quellen in Brüssel heißt, soll der Kernpunkt des Paktes eine Klausel zur „ständigen effektiven Solidarität“ sein, die die europaweite Verteilung (illegaler) Migranten und Asylsuchender auf die Mitgliedsstaaten nach Vorgaben der EU vorsieht. Der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Margaritis Schinas präzisierte dies kürzlich in einem Interview. Demnach solle bereits unmittelbar nach der Ankunft (illegaler) Migranten an der EU-Außengrenze festgelegt werden, ob jemand asylberechtigt ist. Diese Entscheidung könne man nicht dem betroffenen Mitgliedsstaat überlassen, so der EU-Kommissar. Das heißt im Klartext, dass die Nationalstaaten künftig nicht mehr selbst entscheiden können sollen, wer ihren Boden betritt und unter welchen Bedingungen dies geschieht.
Der neue EU-Migrationspakt würde de facto die Ablösung des heutigen Dublin-Systems bedeuten, das regelt, dass Asylbewerber in dem Land zu registrieren sind, in dem sie erstmals europäischen Boden betreten. Da auch die Schweiz dem Dublin-Abkommen beigetreten ist, wäre sie von diesen Änderungen direkt betroffen. Am Ende könnte also Brüssel diktieren, wer in der Schweiz Asyl bekäme und wie viele solcher Asylanten die Schweiz aufzunehmen hätte. Aus diesem Grund reiste die Schweizer Justizministerin, Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP), bereits nach Berlin und traf sich mit dem deutschen Innenminister Horst Seehofer (CSU) zu Beratungen über den Migrationspakt.
Dieser Pakt wird das Migrationsproblem nicht lösen, sondern massiv verschärfen. Brüssel hat überhaupt nicht die Absicht, die Masseneinwanderung zu beenden. Vielmehr geht es dem EU-Establishment darum, diejenigen Staaten zur massenhaften Aufnahme illegaler Einwanderer zu zwingen, die sich bislang erfolgreich gegen die Umverteilungspläne der EU gewehrt haben. Ein derartiges Diktat aus Brüssel würde sich letztendlich zum Spaltpilz zwischen den Völkern Europas entwickeln.
Die Kontrolle über die Einwanderung darf nicht der demokratischen Entscheidung der Nationen entzogen und an den zentralistischen EU-Apparat übertragen werden! Keine überstaatliche Institution, weder die EU noch die UN, hat das Recht, souveränen Nationalstaaten vorzuschreiben, wem sie Asyl zu gewähren haben oder wie viele Migranten sie ins Land lassen müssen. Mit anbei stehender Petition fordern wir deshalb die EU-Kommission auf, die Pläne zu einem zentralistischen Asylsystem in Europa fallen zu lassen und die Souveränität der Nationalstaaten in der Migrations- und Asylpolitik zu wahren. Jedes Land soll die Regeln seiner Einwanderungspolitik weiterhin selbst bestimmen können. Bitte unterzeichnen auch Sie diese immens wichtige Petition für das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Migrationsfragen.
Vielen Dank!
Petition an die EU-Kommission:
Sehr geehrte Frau Präsidentin von der Leyen,
Sehr geehrte Kommissare,
Sie planen einen neuen Migrations- und Asyl-Pakt, der das bisherige Dublin-System de facto ablösen würde. Kernpunkt des Paktes soll offenbar eine Klausel zur „ständigen effektiven Solidarität“ sein, die die europaweite Verteilung (illegaler) Migranten und Asylsuchender auf die Mitgliedsstaaten nach Vorgaben der EU vorsieht.
Ein derartiges quotenmäßiges Umverteilungssystem innerhalb Europas lehnen wir entschieden ab. Die Kontrolle über die Einwanderung muss weiterhin der demokratischen Entscheidung der Völker und Nationen obliegen. Keine überstaatliche Institution, auch nicht die EU, hat das Recht, souveränen Nationalstaaten vorzuschreiben, wie viele Migranten sie ins Land lassen müssen oder nach welchen Regeln sie Asyl zu gewähren haben. Ein Pakt, der so etwas vorsieht, würde letztendlich zum Spaltpilz zwischen den Völkern Europas.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Pläne zu einem zentralistischen Asylsystem in Europa fallen zu lassen. Wahren Sie die Souveränität der Nationalstaaten in der Migrations- und Asylpolitik!
Die 18293 Unterzeichner
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