Zwangsisolierung und Entzug kleiner Kinder bei Coronaverdacht? Jetzt reichts!

Mit der Corona-Pandemie hat die große Stunde völlig enthemmter Technokraten in den Behörden geschlagen, die jetzt absolut gefühlskalt und ohne jegliches Gespür für Maß und Mitte die Allgemeinheit mit sinnlosen und teils völlig absurden Vorschriften tyrannisieren können. Jüngstes Beispiel sind die Drohbriefe, die Eltern bundesweit im Falle von Coronaverdacht bei ihren Kindern von den Gesundheitsämtern erhalten. Darin wird allen Ernstes gefordert, bereits Kleinkinder von den anderen Familienmitgliedern getrennt zu isolieren und bei Nichteinhaltung dieser Anordnung mit Kindesentzug gedroht.

Entsprechende Fälle sind mittlerweile aus mehreren Bundesländern bekannt. In den nahezu gleichlautenden Formschreiben, die teilweise an Eltern dreijähriger Kinder versandt wurden, heißt es: „Die häusliche Absonderung bedeutet, dass Ihr Kind in der Wohnung beziehungsweise dem Haushalt möglichst eine räumliche und zeitliche Trennung zu allen im Haushalt lebenden Personen einhalten soll, indem Sie und Ihr Kind sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten, keine gemeinsamen Tätigkeiten ausführen und insbesondere Ihre Mahlzeiten nacheinander oder räumlich getrennt voneinander einnehmen.“ Sollte diesen Anordnungen nicht nachgekommen werden, werde beim zuständigen Amtsgericht beantragt, „das Kind zwangsweise in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abzusondern“.

Eltern und Kinderschützer sind geschockt! Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilger, zeigt sich alarmiert: „Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder, ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt.Matthias Bergmann, Kindschaftsrechtsanwalt aus Hamburg, sagt, Kinder würden von derlei Maßnahmen nachhaltig traumatisiert und „wir reden hier von Kinderquälerei“.

Doch die zuständigen Gesundheitsämter wiegeln ab und berufen sich auf das Infektionsschutzgesetz. Tatsächlich regelt § 16 Absatz 5 in Verbindung mit § 30 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz die zwangsweise Isolierung von Kindern, wie Rechtsexperten bestätigen. Die Gesundheitsämter geben sich also als willfährige Vollstrecker der Politik. Und was sagt die dazu? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte auf Nachfrage die Drohbriefe nicht kommentieren. „Das wird der Arbeit vor Ort nicht gerecht“, zieht sich der Minister aus der Affäre.

Eltern dreijähriger Kinder zu zwingen, diese entweder mutterseelenallein in ein Zimmer zu sperren oder gleich ins Heim zu stecken, ist ein verabscheuungswürdiges Verbrechen, eine Grausamkeit sondergleichen! Dabei spielt es auch keine Rolle, dass bislang noch keine Fälle bekannt geworden sind, in denen Kinder tatsächlich wegen Verdacht auf Corona zwangsweise aus ihren Familien gerissen worden sind. Allein schon die bloße Tatsache, dass das Gesetz diese Möglichkeit für gewissenlose Technokraten in Amtsstuben parat hält, ist Anlass zur Sorge genug.

Dieses Unrechts-Gesetz muss umgehend geändert werden! Der Gesetzgeber kann und darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen! Fordern wir deshalb mit anbei stehender Petition Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, unverzüglich das Infektionsschutzgesetz entsprechend abzuändern, damit es Gesundheitsämtern künftig nicht mehr möglich ist, die Zwangsisolierung von Kindern zu verlangen, geschweige denn durch Kindesentzug durchzusetzen. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition und schützen Sie unsere Kinder dadurch vor dieser unmenschlichen Kinderquälerei!

Herzlichen Dank im Namen der Kinder!


Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):

Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Spahn,

angesichts der Briefe, die derzeit bundesweit von Gesundheitsämtern an Eltern von Kindern mit Verdacht auf das Corona-Virus verschickt werden, sind wir in höchster Sorge um das Wohl unserer Kinder. Die Behörden fordern in diesen Schreiben allen Ernstes, bereits sehr kleine Kinder von den anderen Familienmitgliedern getrennt zu isolieren und drohen bei Nichteinhaltung dieser Anordnung mit Kindesentzug.

Wir sind angesichts derart unmenschlicher und grausamer Maßnahmen geschockt! Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilger, spricht von „einer Form psychischer Gewalt“ und der Kindschaftsrechtsanwalt Matthias Bergmann bezeichnet dieses Vorgehen der Behörden zurecht als „Kinderquälerei“. Offenbar stehen die Schreiben der Gesundheitsämter aber tatsächlich in Einklang mit § 16 Absatz 5 in Verbindung mit § 30 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz.

Dieses Unrechts-Gesetz muss umgehend geändert werden! Dabei spielt es auch keine Rolle, dass bislang noch keine Fälle bekannt geworden sind, in denen Kinder tatsächlich wegen Verdacht auf Corona zwangsweise aus ihren Familien gerissen worden sind. Allein schon die bloße Tatsache, dass das Gesetz eine derart verabscheuungswürdige Möglichkeit parat hält, ist skandalös und bietet Anlass zur Sorge genug. Herr Gesundheitsminister, wir fordern Sie auf, unverzüglich das Infektionsschutzgesetz entsprechend abzuändern, damit es Gesundheitsämtern künftig nicht mehr möglich ist, die Zwangsisolierung von Kindern zu verlangen, geschweige denn durch Kindesentzug durchzusetzen!

Die 21215 Unterzeichner


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