Update 04.08.2021: Vier FDJ-Mitglieder, die am 7. Februar 2020 das Zwickauer Rathaus erstürmt und vom Balkon aus die FDJ-Fahne geschwenkt hatten, müssen sich nun wegen Hausfriedensbruch vor Gericht verantworten. Eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit lehnte die Staatsanwaltschaft ab.
Die Bilder wirken gespenstisch, wie aus einer vergangenen Epoche und doch stammen sie aus dem Deutschland von 2020: Uniformierte Blauhemden marschieren mit wehenden Fahnen und Abzeichen der DDR-Jugendorganisation „Freie Deutsche Jugend“ (FDJ) durch deutsche Städte, skandieren Sprechchöre gegen den „kapitalistischen Klassenfeind“, fordern das Ende der BRD und wollen per Revolution zurück in die sozialistische DDR-Diktatur. Möglich ist das Grusel-Spektakel, weil die FDJ seit der Wiedervereinigung nicht mehr wirksam verboten ist.
Zwickau am 7. Februar 2020: Wie zu DDR-Zeiten nehmen mit Blauhemden uniformierte FDJ-Verbände Aufstellung, darunter auch zahlreiche Kinder von kaum 10 Jahren. Voran weht die Rote Fahne gefolgt von einem Meer blauer FDJ-Fahnen, dazwischen immer mal wieder die Flaggen der DDR und der Sowjet-Union. Dann geht es unter dem Motto „30 Jahre sind genug. Revolution & Sozialismus“ beschützt von der Polizei durch die Straßen Zwickaus, vorbei an DDR-Plattenbauten. In Sprechchören skandieren die Teilnehmer Parolen wie zum Beispiel „Stoppt die großdeutsche Bundesrepublik!“ oder „Die DDR ist unser Staat, alle Macht dem Proletariat!“ und forderten den kommunistischen Umsturz. Zum Schluss wird die FDJ-Fahne auf dem Rathaus-Balkon geschwenkt. Die Aktion in Zwickau bildete damit den Auftakt zu einer bundesweiten Kampagnentour der FDJ durch zahlreiche deutsche Städte. Laut dem Sprecher der Organisation, Jan Haas, der von einer annektierten DDR schwadroniert, wolle man damit gezielt die Jugend anwerben.
Die FDJ war in der DDR-Diktatur die kommunistische Jugendorganisation der alleinregierenden „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“ (SED) und zugleich die einzig zugelassene Jugendorganisation. Als Massenorganisation war sie Teil eines parallelen Erziehungssystems zur Indoktrinierung der marxistisch-leninistischen Weltanschauung. Sie verstand sich offiziell als „Kampfreserve der SED“. Eine zentrale Rolle kam der atheistischen FDJ bei der Unterdrückung kirchlicher Jugendorganisationen zu.
In der Bundesrepublik wurde die FDJ bereits frühzeitig im Jahr 1951 als verfassungsfeindlich verboten, weil sie sich gegen die freiheitliche-demokratische Grundordnung richtet. Dass die FDJ jetzt wieder die DDR-Gewaltherrschaft verherrlichen und die kommunistische Revolution fordern kann, liegt daran, dass sich das Verbot laut Ansicht des Bundesinnenministeriums nur auf die FDJ in Westdeutschland beziehe, weil im Einigungsvertrag mit der DDR der „Fortbestand aller legalen Organisationen der DDR“ garantiert werde. Somit ist auch das Symbol der ehemals westdeutschen FDJ verboten, da es den Tatbestand des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ erfüllt, während das völlig identische Symbol der FDJ der DDR strafrechtlich nicht verfolgt wird. Aber natürlich gleichen sich nicht nur die Symbole wie ein Ei dem anderen, sondern auch die dahinter stehende Ideologie, die darauf abzielt, durch einen gewaltsamen Umsturz eine kommunistische Diktatur nach Vorbild der DDR zu errichten.
Es gibt keinen Unterschied zwischen der FDJ in Westdeutschland und der FDJ der DDR – es ist ein und dieselbe kommunistische Kampforganisation! Auch handelt es sich bei der FDJ nicht um eine „legale Organisation der DDR“ im Sinne des Einigungsvertrages, weil ihr Auftrag von Anfang an in der Ausübung von Unterdrückung, Tyrannei und sozialistischem Klassenkampf bestand. Angesichts der Bilder von Zwickau und der eindeutig zur Schau getragenen Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD mit einer kommunistischen Revolution zu beseitigen, kann sich das Bundesinnenministerium nicht länger auf die Klausel im Einigungsvertrag berufen. Fordern wir darum nun mit anbei stehender Petition Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf, das seit 1951 bestehende Verbot der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) wirksam durchzusetzen und auf die gesamte Organisation und alle ihre Symbole anzuwenden. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition, damit wir gemeinsam ein deutliches Zeichen setzen können: Nie wieder Sozialismus!
Vielen Dank!
Petition an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU):
Sehr geehrter Herr Innenminister Seehofer,
30 Jahre nach dem Untergang der DDR-Gewaltherrschaft marschiert die SED-Jugendorganisation „Freie Deutsche Jugend“ (FDJ) wieder uniformiert, mit wehenden FDJ-Fahnen durch deutsche Städte. Sie fordert dabei den kommunistischen Umsturz (Revolution) und die Errichtung einer sozialistischen Diktatur nach Vorbild der DDR. Dabei werden Parolen skandiert, wie zum Beispiel „Stoppt die großdeutsche Bundesrepublik!“ oder „Die DDR ist unser Staat, alle Macht dem Proletariat!“.
Wie Sie wissen, wurde die FDJ in der Bundesrepublik bereits 1951 als verfassungsfeindlich verboten. Leider stellt sich Ihr Ministerium aber seit Jahren auf den Standpunkt, dass sich dieses Verbot nur auf die FDJ in Westdeutschland beziehe, weil im Einigungsvertrag der „Fortbestand aller legalen Organisationen der DDR“ garantiert werde. Die FDJ ist aber gerade keine „legale Organisation der DDR“ im Sinne des Einigungsvertrages, weil ihr Auftrag von Anfang an in der Ausübung von Unterdrückung, Tyrannei und sozialistischem Klassenkampf bestand. Angesichts der Bilder von Zwickau und der eindeutig zur Schau getragenen Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD mit einer kommunistischen Revolution zu beseitigen, kann sich Ihr Ministerium nicht länger auf diesen unhaltbaren Standpunkt stellen.
Herr Innenminister Seehofer, wir fordern Sie deshalb hiermit auf, das seit 1951 bestehende Verbot der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) wirksam durchzusetzen und auf die gesamte Organisation und alle ihre Symbole anzuwenden!
Die 7625 Unterzeichner
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