Medizinische Hilfe für Homosexuelle ist kein Verbrechen!

Update 08.05.2020: Der Bundestag hat ein weitreichendes Verbot von Konversionstherapien beschlossen. Bis zum Alter von 18 Jahren ist medizinische Hilfe für Homosexuelle, die unter ihrer Neigung leiden, nun komplett verboten. Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr drohen aber auch, wenn Volljährige durch „Zwang, Drohung oder Täuschung“ zu einer Therapie bewegt werden. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für Konversionstherapien untersagt. Das Verbot gilt für jede Person, also nicht nur berufsmäßig Handelnde. Auch Eltern oder andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte können bei grober Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht bestraft werden. Das Verbot umfasst ferner seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche.


Update 18.12.2019: Das Bundeskabinett hat den nochmals verschärften Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für ein Verbot von Konversionstherapien bei Minderjährigen beschlossen. Demnach sollen Konversionstherapien bei Minderjährigen generell verboten werden und bei Erwachsenen, sofern Zwang oder Täuschung zur Therapie geführt hätte. Ursprünglich war ein generelles Verbot nur bis zum Alter von 16 Jahren geplant. Auch das öffentliche Bewerben, Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien soll nun künftig verboten sein. Das Strafmaß liegt bei bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.


Update 04.11.2019: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seinen Gesetzentwurf für eine Verbot von Koversionstherapien für Homosexuelle vorgestellt. Diesen Gesetzentwurf will Spahn noch vor Jahresende ins Bundeskabinett einbringen.


Demnach sollen diese bei unter 16-Jährigen generell untersagt werden. Bei einwilligungsfähigen Volljährigen wären diese Behandlungen demnach jedoch grundsätzlich zulässig. Dies gelte aber nicht, wenn Personen, die bei ihrer Entscheidung, sich behandeln zu lassen, einem „Willensmangel“ unterliegen – ein solcher könne schon dann vorliegen, wenn der behandelnde Therapeut vor der Therapie nicht auf deren angeblich „schädlichen Folgen“ und den angeblich „nicht nachgewiesenen Nutzen“ hinweist. Bei 16- bis 18-Jährigen soll das Verbot nicht greifen, wenn folgende Bedingung erfüllt ist: Der Behandler muss den Nachweis erbringen, dass die behandelte Person die notwendige Einsichtsfähigkeit über Tragweite und Risiken der Behandlung verfügt.

Auch das öffentliche Werben, öffentliche Anbieten und Vermitteln der Behandlungen soll generell verboten werden. Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern bis zu 30.000 Euro bestraft werden.

Besonders erschreckend: Die Neuregelung soll auch bei seelsorgerischen und psychotherapeutische Gespräche angewandt werden können.


Unzählige Homosexuelle leiden massiv unter ihrer Neigung und suchen Hilfe um davon loszukommen. Doch in Deutschland gibt es kaum Ärzte, die bereit sind, die entsprechenden medizinischen Therapien vorzunehmen. Als wäre das noch nicht traurig genug, will nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), selbst ein bekennender Homosexueller, die wenigen verbleibenden Hilfsangebote für Homosexuelle per Gesetz verbieten und Ärzte kriminalisieren, die die sogenannten Konversionstherapien anbieten.

Eines der Dogmen der Homo- und Genderideologie ist, dass Homosexualität keine Krankheit sei und deshalb folglich angeblich auch nicht heilbar. Doch zahlreiche Studien und Untersuchungen belegen, dass es sehr wohl möglich ist, Homosexualität erfolgreich zu therapieren und den Betroffenen somit echte Hilfe und Nächstenliebe zuteil werden zu lassen. Beispielsweise gaben bei einer Studie der renommierten Psychologen Stanton L. Jones und Mark A. Yarhouse 38 Prozent der Befragten an, dass sie die Homosexualität nach einer Konversionstherapie erfolgreich hinter sich gelassen hatten, während weitere 29 Prozent angaben, dass die Therapie bei ihnen immerhin teilweise erfolgreich war. Jones und Yarhouse kommen außerdem zu dem Schluss, dass Konversionsversuche psychologisch nicht schädlich sind.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält aber nichts von diesen Therapien, „schon wegen meines eigenen Schwulseins“, wie er jüngst in einem Interview gestand. Als Privatmeinung sei ihm dieser Standpunkt nicht verübelt, schließlich sind solche Therapien – wie alle medizinischen Eingriffe – absolut freiwillig und in Deutschland wird auch niemand gezwungen, eine Konversionstherapie über sich ergehen zu lassen, auch Spahn nicht. Nun will Spahn aber seine Stellung als Bundesgesundheitsminister missbrauchen, um anderen Homosexuellen, die eine Konversionstherapie wünschen und händeringend nach entsprechenden Angeboten suchen, den Zugang dazu zu verwehren, sowie Ärzte, die diese Hilfeleistung anbieten, zu kriminalisieren.

Diese Ärzte will Spahn gnadenlos mit allen erdenklichen Mitteln bestrafen, die der Rechtsstaat nur hergibt: „Mir ist die Ordnungswidrigkeit eine Nummer zu klein. […] Das Berufsrecht sollte regeln, dass es Konsequenzen für die Ausübung des Berufs hat, wenn jemand diese Therapien anbietet. Im Sozialrecht sollte erklärt werden, dass es keine Vergütung für diese Angebote geben darf. Für das Strafrecht ist noch fraglich, welches Strafmaß angemessen ist.

Zu den Konversions- oder auch Reparativtherapien zählen verschiedene psychotherapeutische Behandlungsansätze, bei einer strengen Auslegung des Gesetzesvorschlags könnte aber auch schon das Gebet für eine Änderung der sexuellen Orientierung oder seelsorgerische Begleitung Homosexueller bestraft werden. Besonders widersprüchlich: Geschlechtsumwandlungen, also quasi medizinische Konversionstherapien hin zur Homosexualität, die darüber hinaus noch mit medikamentösen und operativen Eingriffen verbunden sind, sind nicht nur erlaubt, sondern werden auch noch von den Krankenkassen – sprich von der Allgemeinheit – bezahlt.

Das geplante Gesetz ist ein weiterer Versuch der Politik, jede vom gesellschaftlichen Mainstream abweichende Meinung per Gesetz und Strafe zu verbieten. Es ist äußerst erschreckend, wie sich die Regierung immer stärker in private und religiös begründete sexuelle Wertungen und Verhaltensweisen ihrer Bürger einmischt. Leidtragende sind die Homosexuellen, die von ihrem Laster loskommen wollen, aber keine fachliche Hilfe mehr erhalten. Insofern richtet sich das geplante Gesetz direkt gegen die Rechte von Homosexuellen, beraubt diese ihrer Freiheit, sich in Therapie begeben zu dürfen und behandelt sie wie unmündige Kinder, denen keine freie Entscheidung zugestanden wird. Wir wenden uns deshalb mit anbei stehender Petition an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und fordern ihn auf, sein Gesetzesvorhaben zur Kriminalisierung von Konversionstherapien sofort fallen zu lassen. Bitte unterzeichnen auch Sie die Petition, damit Homosexuellen auch zukünftig professionelle Hilfe zuteil werden kann und echte Nächstenliebe nicht mit drakonischen Strafen belegt wird.

Herzlichen Dank!


Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):

Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Spahn,

Sie planen Konversionstherapien für Homosexuelle zu kriminalisieren und fordern hohe Strafen für Ärzte, die diese Therapien anbieten. Nach eigener Aussage begründen Sie Ihre ablehnende Haltung den Konversionstherapien gegenüber mit Ihrem eigenen Schwulsein.

Als Privatmeinung sei Ihnen dieser Standpunkt nicht verübelt, auch wenn zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass Konversionstherapien durchaus erfolgreich und medizinisch absolut unbedenklich sind. Schließlich sind solche Therapien – wie alle medizinischen Eingriffe – absolut freiwillig und in Deutschland wird auch niemand gezwungen, eine Konversionstherapie über sich ergehen zu lassen, auch Sie nicht. Nun missbrauchen Sie aber Ihre Stellung als Bundesgesundheitsminister, um anderen Homosexuellen, die eine solche Therapie wünschen und händeringend nach entsprechenden Angeboten suchen, den Zugang dazu zu verwehren, sowie Ärzte, die diese Hilfeleistung anbieten, zu kriminalisieren.

Das geplante Gesetz ist ein weiterer Versuch der Politik, jede vom gesellschaftlichen Mainstream abweichende Meinung per Gesetz und Strafe zu verbieten. Es ist äußerst erschreckend, wie sich die Regierung immer stärker in private und religiös begründete sexuelle Wertungen und Verhaltensweisen ihrer Bürger einmischt. Leidtragende sind die Homosexuellen, die ausgerechnet von einem schwulen Gesundheitsminister ihrer Freiheit, sich in Therapie begeben zu dürfen, beraubt und wie unmündige Kinder behandelt werden, denen keine freie Entscheidung zugestanden wird.

Sie sollten sich für diese, gegen die Rechte und die Freiheit von Homosexuellen gerichtete Gesetzesinitiative schämen! Es wäre eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, Nächstenliebe und echte Hilfe für Homosexuelle mit den von Ihnen angedachten, drakonischen Strafen zu belegen. Wir fordern Sie auf, lassen Sie das Gesetzesvorhaben zur Kriminalisierung von Konversionstherapien umgehend fallen!

Die 8821 Unterzeichner


[emailpetition id=”82″]