Die Übergriffigkeit, mit der Regierungen die Körper der Bürger als „Staatseigentum“ betrachten, über die nach Belieben verfügt werden kann, kennt spätestens seit den Corona-Genimpfungen offenbar keine Grenzen mehr. Eine Gesetzesinitiative in Deutschland zielt nun darauf ab, der milliardenschweren Organspende-Industrie ungefragt Zugriff auf unsere Organe zu verschaffen, wozu sogar eigens die Todes-Definition geändert werden soll. Wehren wir uns jetzt gemeinsam gegen den Organraub!
Eines vorweg: Tote können keine Organe spenden. Organe können nur von Lebenden entnommen werden, da tote Organe wertlos sind. Um dieses grundlegende Problem der Organtransplantation „rechtlich sauber“ zu lösen, erfand man den sogenannten „Hirntod“, bei dem der Mensch angeblich irreversibel geschädigt, aber noch am Leben ist. Festgestellt wird dieser mit medizinisch höchst umstrittenen Methoden. Beispielsweise wird dem im Koma liegenden Patienten für bis zu zehn Minuten die künstliche Beatmung entzogen, um zu testen, ob eine selbstständige Atmung wieder einsetzt. Es liegt auf der Hand, dass diese „Untersuchungen“ selbst die Ursache für irreversible Gehirnschäden, den sogenannten „Hirntod“ sein können.
Wer würde sich freiwillig so einem Risiko aussetzen, um als Organspender in Betracht gezogen zu werden? Von daher ist es kaum verwunderlich, dass die Zahl derjenigen, die sich mittels eines Organspende-Ausweises zur Organentnahme bereit erklären, gering ist. Denn bislang dürfen in Deutschland nur Organe entnommen werden, wenn der Betroffene dem im Vorhinein ausdrücklich zugestimmt hat. Das will eine aktuelle Gesetzesinitiative des Bundesrates nun ins Gegenteil umkehren. Mit der sogenannten „Widerspruchslösung“ würde künftig jeder als Organspender gelten, der dem zuvor nicht aktiv widersprochen hat – oder dessen Widerspruch einfach nicht rechtzeitig im Operationssaal ankommt.
Zu den Befürwortern eines solchen grundsätzlichen Verfügungsrechts des Staates über die Organe der Bürger gehört unter anderem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Dessen Koalitionspartner FDP geht sogar noch einen Schritt weiter und will die Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organentnahme erweitern, um noch mehr Spenderorgane requirieren zu können. So soll künftig neben dem „Hirntod“ auch der Herz-Kreislauf-Stillstand als „Tod“ gelten. Mit anderen Worten: Es sollen Menschen zur Organentnahme freigegeben werden, die man potentiell durch Wiederbelebung noch retten könnte.
Es ist erschreckend, welches Menschenbild Politiker, die die sogenannte „Widerspruchslösung“ propagieren, vertreten: Der Mensch als wandelndes Ersatzteillager, sozusagen als Leibeigener von Regierung und Pharmaindustrie, die jederzeit grundsätzlich die Verfügungsgewalt über dessen Organe hätten. Dieser ungeheuerliche Angriff auf unsere individuellen Freiheitsrechte, die Menschenwürde und die Heiligkeit des Lebens muss unbedingt abgewehrt werden! Appellieren wir deshalb mit anbei stehender Petition energisch an die Fraktionen im Deutschen Bundestag, die Organspende-Reform und Neudefinition des Todes abzulehnen. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition, damit wir gemeinsam die übergriffigen Politiker und Pharmalobbyisten in ihre Schranken weisen können.
Herzlichen Dank!
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