Update 24.09.2024: Die eidgenössischen Räte haben entschieden, dass die Schweiz in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbleibt. Mit 121 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung wurde im Nationalrat eine Fraktionsmotion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) abgelehnt, die den Austritt aus der EMRK forderte.
Update 25.06.2014: Der Direktor des Bundesamts für Justiz, Michael Schöll, hat auf die Petition geantwortet. Das Antwortschreiben ist hier in voller Länge einsehbar:
Darin heißt es:
„Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren wiederholt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat bekannt. Er hat eine Kündigung der EMRK und damit einhergehend einen Austritt der Schweiz aus dem Europarat stets abgelehnt.
Die Konvention erhält ihre besondere Bedeutung dadurch, dass ihre Bestimmungen durch einen wirksamen Durchsetzungsmechanismus konkretisiert werden. Nicht zuletzt aus einer historischen Perspektive ist es als wichtiger Fortschritt zu werten, dass die Europäischen Staaten den Schutz des Rechtsstaates und der Menschenrechte als eine gemeinsame Aufgabe wahrnehmen und dass europaweit einheitliche Standards zum Schutz der Individualrechte festgelegt und durchgesetzt werden können. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs hat in den Mitgliedstaaten zu einer vertieften Beschäftigung mit den Menschenrechten geführt, die auch das Verständnis der landesrechtlichen Grundrechte beeinflusst hat. Die nachgeführte Bundesverfassung, die auf den 1. Januar 2000 in Kraft trat, bietet dafür ein eindrückliches Beispiel: Deren Grundrechtskatalog baut weitgehend auf der EMRK und der höchstrichterlichen Rechtsprechung dazu auf.
Auf internationaler Ebene ist die Kooperation der 46 Mitgliedsstaaten des Europarates rund um die drei Pfeiler Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat für die Schweiz von grosser Bedeutung. Aus rechtlicher Sicht ist sodann hervorzuheben, dass auch bei einer Kündigung der EMRK der Grundrechtskatalog der Bundesverfassung sowie andere völkerrechtliche Verpflichtungen (z. B. UNO-Pakt II) in Kraft bleiben würden, deren Inhalt mit den Garantien der EMRK weitgehend deckungsgleich ist.“
Die Logik dieser Erklärung mag nicht recht überzeugen: Wenn auch bei einer Kündigung der EMRK deckungsgleiche Grundrechtsgarantien in Kraft bleiben würden (über die dann nationale Gerichte entscheiden würden), wozu braucht es dann den Europarat und fremde Richter zur Durchsetzung dieser Rechte, die ohnehin auch in der Bundesverfassung verankert sind?
Update 05.06.2024: Die Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei hat den Eingang der Petition bestätigt und an das zuständige Departement weitergeleitet.
Das skandalöse Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), bei dem die Schweiz wegen angeblich zu schwacher Klimaschutzmaßnahmen verurteilt wurde, hat eindrücklich vor Augen geführt, wie sich die Straßburger Richter zunehmend in nationale Angelegenheiten einmischen, um Politik gegen den Souverän, das Schweizer Stimmvolk, zu machen. Diese dreiste Anmaßung fremder Richter ist für ein souveränes Land absolut inakzeptabel. Gegen solche politischen Urteile hilft einzig der Austritt aus dem Europarat!
Das jüngste Urteil des EGMR zu einer maßgeblich von der radikalen Umweltorganisation „Greenpeace“ inszenierten Klage hat für reichlich Kopfschütteln gesorgt: Das „Weltklima“ sei neuerdings ein Menschenrecht, für dessen Erwärmung oder Abkühlung ausgerechnet die kleine Schweiz verantwortlich sein soll. Zu sonnige Temperaturen im Sommer seien eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Deshalb müsse die Schweiz nun mehr für den „Klimaschutz“ tun, sprich im Endeffekt einfach ihre Bürger noch mehr zur Kasse bitten.
Das Straßburger Urteil ist in mehrfacher Hinsicht skandalös: Zum einen stellt es eine massive Verletzung der Gewaltentrennung dar. Die Aufgabe von Gerichten ist es, Recht zu sprechen und nicht Politik zu machen. Mit ihrem Urteil höhlen die ideologischen Richter des EGMR die rechtlichen Institutionen der Schweiz und die direkte Demokratie aus, offensichtlich mit dem Ziel, billigen Klima-Aktivismus zu betreiben. Zum anderen hat sich das Gericht noch nicht einmal mit den offenkundigen Fakten befasst: Kein einziges entwickeltes Land der Erde hat so tiefe Treibhausgasemissionen pro Franken Wertschöpfung wie die Schweiz.
Am EGMR herrscht Ideologie und Realitätsverweigerung, die Richter machen sich zum verlängerten Arm radikaler Aktivisten, die an direktdemokratischen Entscheidungen – wie beispielsweise der Ablehnung des CO2-Gesetzes – vorbei Politik machen wollen. Der EGMR muss inzwischen als expansiver Gerichtshof betrachtet werden, der sich immer mehr in nationale Angelegenheiten einmischt, die bei seiner Gründung, beziehungsweise beim Beitritt der Schweiz im Jahr 1963 zum Europarat, kein Thema waren. Dies ist völlig inakzeptabel! Politische Entscheide dürfen in der Schweiz nicht durch fremde Gerichte getroffen werden, sondern einzig und allein auf Grundlage der direkten Demokratie und durch den demokratisch gewählten Gesetzgeber.
Trotzdem ist das Urteil aus Straßburg für die Schweiz bindend. Die einzige Möglichkeit sich vor solchen politischen Urteilen eines derart expansiven Gerichtshofs zu schützen, ist der Austritt der Schweiz aus dem Europarat. Ein längst überfälliger und nur konsequenter Schritt, um die Souveränität der Schweiz zu wahren. Beugen wir uns nicht länger fremden Richtern! Fordern wir mit anbei stehender Petition den Bundesrat auf, aus dem Europarat auszutreten! Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition, damit wir gemeinsam ein starkes Signal für die Wahrung unserer nationalen Interessen und die Verteidigung unserer Rechte als souveräner Staat auch in Richtung Straßburg senden können: In der Schweiz bestimmen wir, das Schweizer Volk die Politik!
Vielen Dank!
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