Abtreibung ist und bleibt ein Verbrechen!

Update 09.04.2024: Erwartungsgemäß hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ für die weitgehende Legalisierung von Abtreibungen ausgesprochen. Die derzeitige Regelung von Abtreibungen im Strafgesetzbuch sei laut den Regierungsberatern „nicht haltbar“. Sie plädieren dafür, Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche (!) zu erlauben, dem Zeitpunkt, ab dem ein Kind auch außerhalb des Mutterleibes eigenständig überleben könne. Aber auch danach soll es noch Ausnahmen für Abtreibungen geben. 


Update 28.02.2022: Die Bundesregierung hat die Mitglieder der Expertenkommission, die über die Streichung des Abtreibungsparagrafen aus dem Strafgesetzbuch entscheiden soll, bekanntgegeben. Die unter den 18 Mitgliedern der Kommission, die aus 15 Frauen und nur drei Männern besteht, befindet sich kein einziger Kirchenvertreter oder Theologe. Neben der etwaigen Streichung von Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch soll die Kommission auch über die Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaft entscheiden.


Update 15.02.2023: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Bildung einer Kommission angekündigt, die noch vor Ostern (9. April 2023) ihre Arbeit aufnehmen und die Streichung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch untersuchen soll. Derweil betonte die bayerische Landesregierung, dass eine Streichung des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig ist und kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte die Bundesregierung ihr Vorhaben in die Tat umsetzen.


Die kinder- und familienfeindliche deutsche Bundesregierung hat dem Menschenrecht auf Leben den Kampf angesagt. Noch nicht einmal ein Jahr ist es her, da legalisierte man Abtreibungswerbung, nun wollen die radikalen Abtreibungsbefürworter schon dem nächsten Lebensschutzparagrafen an den Kragen: Der Straftatbestand der Abtreibung soll ganz aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und das grausame Morden im Mutterleib somit bis zur Geburt erlaubt werden. Wir dürfen zu diesem menschenverachtenden Tabubruch nicht schweigen!

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) drängt auf eine Streichung von Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch. Dieser regelte bislang, dass Abtreibung in Deutschland grundsätzlich immer strafbar ist und nur unter bestimmten Bedingungen – unter anderem nach einer verpflichtenden Beratung und bei einer Durchführung bis zur 12. Schwangerschaftswoche – straffrei gestellt wird. Für ihren Vorstoß liefert Paus eine an Zynismus nicht zu überbietende Begründung: „Es geht um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden“, schrieb sie auf Twitter.

Das Menschenrecht auf Leben und die Tatsache, dass es bei einer Abtreibung in erster Linie um den Körper des ungeborenen Kindes geht, verschweigt die Ministerin bewusst. Es ist die altbekannte Masche der Lebensfeinde: Die ungeborenen Kinder werden als „Zellhaufenentmenschlicht, ihre Menschenrechte systematisch geleugnet. Der Koalitionspartner FDP stößt ins selbe Horn, man wolle die derzeitige Logik des Gesetzes umkehren: „Wir wollen, dass Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich straffrei ist“, sagt Franziska Brandmann, Vorsitzende der Jungen Liberalen.

Mit dieser angedachten grundsätzlichen Legalisierung von Abtreibung verlässt die Bundesregierung endgültig den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen des Grundgesetzes und schlägt den Weg des Radikalismus ein. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil, mit dem es 1974 die Fristenregelung für verfassungswidrig erklärt hat, eindeutig festgestellt: „Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG). […] Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden. […] Wenn der von der Verfassung gebotene Schutz auf keine andere Weise erreicht werden kann, ist der Gesetzgeber verpflichtet, zur Sicherung des sich entwickelnden Lebens das Mittel des Strafrechts einzusetzen.“ Vermutlich will die Regierung aber mit dem offensichtlich verfassungswidrigen Vorstoß erreichen, dass die Thematik erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landet, um dort die Aufhebung dieses Grundsatzurteils zur Fristenregelung zu erreichen.

Das Ziel der radikalen Abtreibungsfanatiker ist klar: Komplette Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt. Die Streichung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch, also die grundsätzliche Legalisierung von Abtreibung, wäre ein ungeheuerlicher Tabubruch und entscheidender Etappensieg für die Lebensfeinde, den es unbedingt zu verhindern gilt. Wir müssen jetzt mit aller Entschiedenheit das Lebensrecht und die Würde der ungeborenen Babys verteidigen! Fordern wir deshalb mit anbei stehender Petition die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, die Abschaffung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch zu verhindern. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition, damit wir gemeinsam ein starkes Zeichen für das Menschenrecht auf Leben der Ungeborenen von der Befruchtung an setzen können!

Herzlichen Dank im Namen der ungeborenen Kinder!


Petition an die Fraktionen im Deutschen Bundestag:

Sehr geehrte Abgeordnete,

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) drängt auf eine Streichung von Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch. Man wolle die derzeitige Logik des Gesetzes umkehren und Abtreibung grundsätzlich straffrei stellen, heißt es dazu aus der Regierungskoalition.

Mit dieser angedachten grundsätzlichen Legalisierung von Abtreibung verlässt die Bundesregierung endgültig den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen des Grundgesetzes und schlägt den Weg des Radikalismus ein. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Fristenregelung eindeutig festgestellt: „Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG). […] Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden. […] Wenn der von der Verfassung gebotene Schutz auf keine andere Weise erreicht werden kann, ist der Gesetzgeber verpflichtet, zur Sicherung des sich entwickelnden Lebens das Mittel des Strafrechts einzusetzen.“

Wir fordern Sie eindringlich auf, verhindern Sie diesen ungeheuerlichen Tabubruch und lassen Sie nicht zu, dass Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird! Verteidigen Sie das Menschenrecht auf Leben und die in Artikel 1 Grundgesetz verankerten Menschenwürde der ungeborenen Kinder von der Befruchtung an!

Vielen Dank für Ihr entsprechendes Abstimmungsverhalten!

Die 11199 Unterzeichner


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