Update 06.12.2023: Das Berner Kantonsparlament hat für ein Verbot von Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen gestimmt. Der Große Rat nahm am 6. Dezember 2023 die von Tom Gerber (EVP) eingereichte Motion mit den Stimmen von SVP, FDP, EDU und EVP an. Gemäß der Motion soll der Zugang zu irreversiblen Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung nur Personen vorbehalten sein, die nach schweizerischem Zivilgesetzbuch volljährig sind. Außerdem soll die Begleitung von Jugendlichen, die mit einer Geschlechtsverunsicherung zu kämpfen haben, gestärkt werden, indem nichtmedizinische und reversible Ansätze bis zur Volljährigkeit bevorzugt werden. Die Umsetzung der Richtlinienmotion liegt nun im Zuständigkeitsbereich der Regierung. Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) begrüßt es, dass seine Direktion dank der Annahme der Motion nun an die Spitäler appellieren kann, solch irreversible Eingriffe bei Kindern und Jugendliche nur mit äußerster Zurückhaltung durchzuführen. Die Signalwirkung dieses Entscheides dürfte weit über Bern hinausgehen.
Update 30.11.2022: Das deutsche Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sich für die Einreichung der Petition bedankt und wie folgt geantwortet:
„Für Ihre Hinweise und Anregungen danken wir Ihnen und haben diese aufgenommen. Diese werden ausgewertet und dem zuständigen Fachreferat zur Berücksichtigung bei seiner Arbeit zugeleitet. Sie können dazu beitragen, offene Fragestellungen zu erkennen und fließen, soweit sie relevante Punkte enthalten, in die Gesetzgebung ein.“
Update 14.11.2022: Das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat den Eingang der Petition bestätigt.
Mit falschen Versprechungen und allerlei Lügen bringt die Transgender-Lobby immer mehr Kinder und Jugendliche dazu, gefährliche Hormonpräparate einzunehmen oder sich operativ die Genitalien verstümmeln zu lassen. Die Zahlen steigen bedenklich, besonders derer, die diesen Schritt im Nachhinein bitter bereuen, ihn aber nicht mehr rückgängig machen können. Höchste Zeit, dass auch Deutschland, Österreich und die Schweiz dem Vorbild jener Länder folgen, die den Einsatz von Pubertätsblockern und chirurgischen „Geschlechtsumwandlungen“ bei Minderjährigen verbieten.
In der Biologie ist kein einziger Fall bekannt, in dem jemals ein Mensch erfolgreich sein Geschlecht gewechselt hätte, also aus einem zeugungsfähigen Mann eine gebärfähige Frau geworden wäre oder umgekehrt. Alle Operationen zur sogenannten „Geschlechtsumwandlung“ oder „Geschlechtsangleichung“ laufen darauf hinaus, dass sekundäre Geschlechtsorgane (zum Beispiel die weiblichen Brüste) amputiert werden und die primären Geschlechtsorgane unbrauchbar gemacht und mit nicht funktionsfähigen Nachbildungen ersetzt werden. In Wahrheit handelt es sich schlicht um Kastrationen oder Sterilisationen, also Genitalverstümmelungen.
Nicht minder gefährlich sind sogenannte Pubertätsblocker. Entwickelt wurden diese Hormonbomben zur chemischen Kastration von Sexualstraftätern. Laut Studien der Gesellschaft für evidenzbasierte Gendermedizin SEGM führen Pubertätsblocker und geschlechtsübergreifende Hormone bei Heranwachsenden zu irreversiblen Langzeitschäden, einschließlich der Beeinträchtigung der Gehirnentwicklung, Wachstumsstörungen, Schädigung der Knochengesundheit, Herz-Kreislauferkrankungen und nahezu sicherer Unfruchtbarkeit und Sterilität. Aus diesem Grund wird ihre Verabreichung an Minderjährige in immer mehr Ländern verboten, unter anderem in England, Schweden, Finnland und Frankreich. Mehrere US-Bundesstaaten haben entsprechende Gesetze erlassen oder bereiten sie vor. Nach texanischem Recht beispielsweise fallen sogenannte „Geschlechtsumwandlungen“ bei Kindern und die Verschreibung von Pubertätsblockern unter den Straftatbestand des Kindesmissbrauchs.
Nicht so bislang leider in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Im Gegenteil: In Deutschland empfahl bis vor kurzem ein offizielles Regierungsportal Kindern die Einnahme von Pubertätsblockern. Nach öffentlichen Protesten wurde der Text nur geringfügig überarbeitet. Hingegen warnen Betroffene, wie Keira Bell, die ihre Entscheidung, sich einer „Geschlechtsumwandlung“ unterzogen zu haben, im Nachhinein bitterlich bereut und in England ein gerichtliches Verbot solcher Behandlungen erwirkte: Viel zu schnell werden normale Vorgänge, wie die körperliche und geschlechtliche Verunsicherung während der Pubertät, zur „Transidentität“ erklärt. Wie sollen Minderjährige, die sich noch mitten in ihrer Entwicklung befinden, imstande sein, solch gravierende Entscheidungen zu treffen, die ihr ganzes Leben verändern und nie wieder rückgängig zu machen sind?
Pubertätsblocker und chirurgische „Geschlechtsumwandlungen“ sind keine medizinische Behandlung, sondern Körperverletzung, denn Pubertät ist der biologische Normalfall und keine Krankheit. Sie verursachen unendliches Leid, sobald die Betroffenen die Wahrheit erkennen, dass sie ihr Geschlecht nicht gewechselt, sondern zerstört haben und niemals mehr das Glück erfahren können, eigene Kinder zu bekommen. Fordern wir deshalb mit anbei stehender Petition an die zuständigen Gesundheitsministerien ein umgehendes gesetzliches Verbot des Einsatzes von Pubertätsblockern, Hormonbehandlungen und chirurgischen Eingriffen im Hinblick auf einen „Geschlechtswechsel“ bei Minderjährigen in Deutschland, Österreich und der Schweiz! Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese dringende Petition zum Schutz unserer Kinder!
Herzlichen Dank!
Petition an die Gesundheitsminister von Deutschland, Österreich und der Schweiz:
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Lauterbach,
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Rauch,
Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset,
die Zahlen der Kinder und Jugendlichen, die sich einer hormonellen und chirurgischen „Geschlechtsumwandlung“ unterziehen, steigen bedenklich – besonders jener, die diesen Schritt im Nachhinein bitter bereuen, ihn aber nicht mehr rückgängig machen können.
Sämtliche Operationen zur sogenannten „Geschlechtsumwandlung“ oder „Geschlechtsangleichung“ laufen letztendlich darauf hinaus, dass die primären Geschlechtsorgane unbrauchbar gemacht werden und stellen damit aus medizinischer Sicht Kastrationen oder Sterilisationen dar. Wie sollen Minderjährige, die sich noch mitten in ihrer Entwicklung befinden, imstande sein, solch gravierende Entscheidungen zu treffen, die ihr ganzes Leben verändern und nie wieder rückgängig zu machen sind? Nicht minder gefährlich sind sogenannte Pubertätsblocker. Laut aktuellen medizinischen Studien führen Pubertätsblocker und geschlechtsübergreifende Hormone bei Heranwachsenden zu irreversiblen Langzeitschäden, einschließlich der Beeinträchtigung der Gehirnentwicklung, Wachstumsstörungen, Schädigung der Knochengesundheit, Herz-Kreislauferkrankungen und nahezu sicherer Unfruchtbarkeit und Sterilität.
Wir fordern Sie deshalb eindringlich auf, dem Beispiel von Ländern wie England, Schweden oder Finnland zu folgen und den Einsatz von Pubertätsblockern, Hormonbehandlungen und chirurgischen Eingriffen im Hinblick auf einen „Geschlechtswechsel“ bei Minderjährigen gesetzlich zu verbieten.
Die 15579 Unterzeichner
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