Update 08.06.2021: Die Verankerung der Pseudo-Kinderrechte im Grundgesetz ist laut Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) in dieser Legislaturperiode gescheitert. Sie sei „zutiefst enttäuscht“, dass dieses Vorhaben vorerst nicht umgesetzt werde, erklärte Lambrecht nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Bundestagsfraktionen. Union und der Opposition habe „der Wille zur Einigung“ gefehlt.
Dies ist ein großartiger Erfolg unserer gemeinsamen Kampagnen- und Aufklärungsarbeit! Unser Dank gilt allen Unterzeichnern der Petition, sowie den Bundestagsabgeordneten, die das Rückgrat hatten, echte Rechte der Kinder und ihrer Eltern gegen eine übermächtige, familienfeindliche Lobby zu verteidigen.
Eigentlich waren die sogenannten „Kinderrechte“ längst vom Tisch, nun will sie die deutsche Bundesregierung im Windschatten von Corona doch noch schnell vor der Bundestagswahl im Grundgesetz verankern. Hinter dem harmlos klingenden Begriff verbirgt sich das alte sozialistische Ansinnen, dem Staat unsere Kinder zu überantworten. Dieser Angriff auf die Familie, der ursprünglich von der globalistischen UNO ausging, muss unbedingt abgewehrt werden!
Der Begriff der „Kinderrechte“ tauchte erstmals 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention auf. Seither versuchen Sozialisten weltweit sie in den Verfassungen zu verankern. In Wahrheit handelt es sich aber überhaupt nicht um Rechte von Kindern. So verleugnet die UN-Konvention beispielsweise das Lebensrecht der ungeborenen Kinder, indem behauptet wird, dieses sei nur „angeboren“, nicht etwa gottgegeben, gelte also nicht vor der Geburt. Vielmehr handelt es sich um Zugriffsrechte des Staates auf unsere Kinder. Sonderrechte für Kinder sind auch völlig überflüssig, weil ihnen ohnehin dieselben verfassungsmäßigen Grundrechte (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit) zukommen, wie allen anderen Menschen auch.
Genau aus diesem Grund weigerte sich noch Anfang 2020 die in Deutschland regierende CDU/CSU-Fraktion, das Lieblingsprojekt der mitregierenden SPD weiter zu verfolgen. Doch nun die Kehrtwende! Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, die umstrittenen „Kinderrechte“ jetzt doch wie folgt in Artikel 6 des Grundgesetzes zu verankern:
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Besonders der letzte Satz hatte wohl den Widerstand von CDU und CSU schwinden lassen. Man wägt sich in der trügerischen Sicherheit, die Erwähnung der „Kinderrechte“ würde dadurch zum rein symbolischen Akt, ohne Auswirkung auf die bestehende Rechtslage. Dem ist aber nicht so, wie schon 2019 in einem juristischen Gutachten festgestellt wurde: „Ob eine solche Formulierung [Anm.: die Elternrechte unberührt zu lassen] einen verlässlichen Schutz vor grundlegenden Veränderungen der Rechtsprechung zum Elternrecht bietet, ist gleichwohl zu bezweifeln, weil es für das Bundesverfassungsgericht trotz einer derartigen Formulierung kaum überzeugend sein dürfte, dass sich eine Änderung des Verfassungstextes nicht auf den materiellen Gehalt der Verfassung auswirken soll.“
Bislang ist es so, dass die Erziehung der Kinder gemäß Artikel 6 Grundgesetz allein den Eltern obliegt. Sie entscheiden, welche Werte vermittelt werden. Nur wenn das ganz elementare Wohl der Kinder gefährdet ist, darf der Staat eingreifen. Durch die „Kinderrechte“ würde dieses Kräfteverhältnis zugunsten des Staates verschoben. Er hätte dann bei der Erziehung ein Mitspracherecht und könnte als vorgeblicher „Anwalt“ der Kinder bestimmte, von ihm willkürlich definierte „Rechte“ der Kinder durchzusetzen, sei es ein „Recht auf Impfschutz“ (Zwangsimpfung), ein „Recht auf frühkindliche Bildung“ (Kinderkrippenpflicht), oder ein „Recht auf weltoffene Erziehung“ (Indoktrinierung mit linker Ideologie) – nötigenfalls durch Entzug der Kinder.
Die „Kinderrechte“ sind deshalb nicht nur überflüssig, sondern in höchstem Maße gefährlich für die echten Rechte von Kindern, wie zum Beispiel ihrem Recht, bei ihren Eltern aufwachsen zu dürfen und das Erziehungsrecht der Eltern. Noch kann das Vorhaben der Regierung, sich mittels der „Kinderrechte“ den Zugriff auf unsere Kinder zu sichern, verhindert werden, denn für eine Änderung des Grundgesetzes bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Wenden wir uns deshalb mit anbei stehender Petition an den Deutschen Bundestag und fordern wir die Abgeordneten auf, gegen die Verankerung der sogenannten „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu stimmen. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition zum Schutz der Familie und gegen die Entrechtung der Eltern.
Herzlichen Dank!
Petition an den Deutschen Bundestag:
Sehr geehrte Abgeordnete,
die Bundesregierung plant die Verankerung sogenannter „Kinderrechte“ im Grundgesetz. Dies ist nicht nur überflüssig, weil Kindern ohnehin die gleichen verfassungsmäßigen Grundrechte (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit) zukommen, wie allen anderen Menschen auch, sondern in höchstem Maße gefährlich für das natürliche Erziehungsrecht der Eltern.
Zwar soll den „Kinderrechten“ im Grundgesetz noch der Satz „die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt“ hintangestellt werden, doch „ob eine solche Formulierung einen verlässlichen Schutz vor grundlegenden Veränderungen der Rechtsprechung zum Elternrecht bietet, ist gleichwohl zu bezweifeln, weil es für das Bundesverfassungsgericht trotz einer derartigen Formulierung kaum überzeugend sein dürfte, dass sich eine Änderung des Verfassungstextes nicht auf den materiellen Gehalt der Verfassung auswirken soll“, wie schon das juristische Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), aus dem Jahr 2019 festhält.
Wer garantiert, dass sich am Ende nicht der Staat entscheidenden Einfluss auf die Erziehung sichert, indem er willkürlich „Rechte“ von Kindern definiert, die er dann als deren vorgeblicher Anwalt selbst durchsetzt – nötigenfalls durch Entzug der Kinder? Es geht hier keineswegs um die Planung von Spielplätzen, sondern um die Einführung einer Kinderkrippenpflicht, Zwangsimpfungen und dergleichen mehr.
Wir fordern Sie deshalb auf, die bewährte Systematik des Grundgesetzes nicht anzurühren, sondern die echten Rechte der Kinder und ihrer Eltern zu schützen, indem Sie gegen die Verankerung der sogenannten „Kinderrechte“ im Grundgesetz stimmen.
Vielen Dank für Ihr entsprechendes Abstimmungsverhalten!
Die 14852 Unterzeichner
[emailpetition id=”125″]