Corona-Ermächtigungsgesetz verhindern – Freiheit und Grundrechte verteidigen!

Update 19.11.2020: Der Deutsche Bundestag hat mit 413 Ja-Stimmen zu 235 Nein-Stimmen, bei acht Enthaltungen das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweiteangenommen. Geschlossen gegen das Gesetz stimmten die AfD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Linksfraktion; außerdem acht Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, sowie jeweils ein Abgeordneter der SPD und der Grünen.

Noch am selben Tag wurde eiligst der Bundesrat einberufen, um das Gesetz abzusegnen und es erfolgte die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten, sodass das Gesetz schon heute in Kraft tritt.

Als Teilerfolg der massiven Gegenwehr aus dem Volk kann gewertet werden, dass zumindest noch genauer definiert wurde, wann eine „epidemische Lage“ besteht, nämlich maßgeblich dann, wenn die WHO das sagt. Präzisiert wurden auch die Voraussetzungen für Verbote von Versammlungen und Gottesdiensten, sowie Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote von Alten- und Pflegeheimen. Diese dürfen erst als zweite Stufe verhängt werden, wenn andere Maßnahmen nicht greifen. Alle Maßnahmen sind zudem zeitlich zu befristen und zu begründen.

An der verfassungsmäßigen Fragwürdigkeit des Gesetzes ändert dies wenig. Letztendlich wird wohl das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden haben.


Schon am kommenden Mittwoch, den 18. November 2020 könnte der Deutsche Bundestag das sogenannte dritte Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen. Das Gesetz würde der Bundesregierung erlauben, zeitlich unbeschränkt und ohne Kontrolle durch das Parlament, zentrale Grundrechte massiv einzuschränken.

Der in seiner Kurzform auch „Bevölkerungsschutzgesetz“ genannte Gesetzentwurf gleicht einem Ermächtigungsgesetz. So wird beispielsweise das Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU) bei Vorliegen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ dazu ermächtigt, nach eigenem Ermessen – am Parlament vorbei – Rechtsvorschriften zu erlassen. Würde der Bundestag diesem Gesetz zustimmen, so würde er sich damit quasi selber entmachten.

Die Regierung könnte dann nach Gutdünken elementarste Grundrecht der Bürger einschränken, wie es in Artikel 7 des Gesetzentwurfs heißt:

Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Insbesondere könnte die Regierung laut dem Gesetzentwurf (Artikel 1 Nummer 17) folgende „Schutzmaßnahmen“ verhängen:

  • Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen
  • Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen
  • Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten
  • Untersagung von religiösen Zusammenkünften
  • Reisebeschränkungen

Selbst das Recht auf körperliche Unversehrtheit könnte drastisch eingeschränkt werden:

Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Dies würde auch eine faktische Impfpflicht ermöglichen, bei der zwar niemand mit Gewalt geimpft würde, Personen aber, die sich nicht impfen ließen, mit empfindlichen Einschränkungen ihrer Freiheit zu rechnen hätten. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ungeimpfte Personen mit Ausgangssperren belegt würden, die Ausübung ihres Berufs untersagt bekämen, oder nicht mehr an Gottesdiensten teilnehmen dürften.

Aber auch völlig unabhängig von einer Impfung könnte die Bundesregierung im juristisch kaum definierten Fall einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ all diese elementaren Grundrechtseingriffe zeitlich unbeschränkt und ohne parlamentarische Kontrolle durch den Bundestag oder die Landesparlamente für alle verbindlich vornehmen! Unsere Grundrechte sind aber keine Geschenke der Regierung, die man uns nach Gutdünken wegnehmen kann, sondern gottgegebene, unveräußerliche Freiheitsrechte!

Das „Bevölkerungsschutzgesetz“ würde die freiheitlich-demokratische Grundordnung völlig aushebeln und den Weg in eine totalitäre Corona-Diktatur ebnen. Wir müssen jetzt umgehend gemeinsam aktiv werden, um unsere Freiheit und unsere Grundrechte zu verteidigen! Fordern wir deshalb jetzt mit anbei stehender Petition den Deutschen Bundestag auf, dem Gesetz in dieser Form auf keinen Fall zuzustimmen. Bitte unterzeichnen auch Sie diese dringende Petition und verbreiten Sie sie bitte zahlreich weiter, um möglichst viele Bürger wachzurütteln.

Vielen Dank!


Petition an den Deutschen Bundestag:

Sehr geehrte Abgeordnete,

am Mittwoch, den 18. November 2020 wird der Bundestag voraussichtlich über das sogenannte dritte Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ abstimmen.

Dieses Gesetz kommt einem Ermächtigungsgesetz gleich, mit dem die Bundesregierung im juristisch kaum definierten Fall einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, zeitlich unbeschränkt und ohne parlamentarische Kontrolle durch den Bundestag oder die Landesparlamente, elementarste Grundrechte einschränken könnte. Wir halten diese Rechte aber für gottgegeben und unveräußerlich und nicht für Geschenke der Regierung, die man uns nach Gutdünken wegnehmen kann.

Wir appellieren dringend an Sie, stimmen Sie Ihrer Selbstentmachtung durch das „Bevölkerungsschutzgesetz“ in dieser Form auf keinen Fall zu und wehren Sie diesen Angriff der Bundesregierung auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab!

Die 30216 Unterzeichner


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