Update 22.07.2020: In allen Bundesländern gilt nun wieder der alte Bußgeldkatalog. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber beim neuen Bußgeldkatalog schlicht vergessen hat, die Ermächtigungsgrundlage für die Verhängung von Fahrverboten zu zitieren, wozu er gemäß dem Grundgesetz verpflichtet gewesen wäre. Die Folge davon ist, dass auf jeden Fall alle Änderungen der bestehenden Gesetzeslage nichtig sind, die im Zusammenhang mit Fahrverboten stehen. Dies betrifft:
- Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die ein Fahrverbot nach sich ziehen (ab 21 km/h innerorts beziehungsweise 26 km/h außerorts).
- Sanktionen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse, sowie das Befahren der Rettungsgasse.
- Sanktionen, die gefährliches Abbiegen betreffen.
Autofahrer, die für einen, zwischen dem 28. April und 2. Juli 2020 begangenen Verkehrsverstoß, einen Bußgeldbescheid nach dem neuen Bußgeldkatalog erhalten haben, sollten dagegen unbedingt innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einspruch einlegen und gegebenenfalls die Aufhebung des Fahrverbots fordern. Nach der 14-tägigen Frist ist der Bescheid rechtskräftig und es kann nur noch ein Gnadengesuch gestellt werden.
Aufgrund des schwerwiegenden Formfehlers ist die neue StVO-Novelle als Ganzes hinfällig. Sie kann nicht einfach ergänzt werden, sondern müsste, um erneut in Kraft treten zu können, noch einmal das komplette politische Verfahren von Kabinetts-, Bundestags- und Bundesratsentscheidung durchlaufen.
Update 09.07.2020: Die neuen und schärferen Regeln für Fahrverbote bei zu schnellem Fahren in Deutschland werden wegen eines Formfehlers bundesweit vorerst außer Vollzug gesetzt. In den meisten Bundesländern wird wieder der alte Katalog angewandt.
Update 01.07.2020: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat die Verkehrsminister der Bundesländer aufgefordert, der Rücknahme der völlig überzogenen Strafen im Bundesrat zuzustimmen. Wer zum ersten Mal geblitzt werde, der dürfe nur dann mit einem Fahrverbot bestraft werden, wenn sein Fahrverhalten als „objektiv besonders gefährlich“ eingestuft werden muss, basierend auf grobem Leichtsinn oder grober Nachlässigkeit, so der Minister. Jedoch haben einige Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der Grünen bereits angekündigt, dieser Aufforderung nicht Folge zu leisten, sondern die Strafen sogar noch verschärfen zu wollen. Sollten die unverhältnismäßigen Strafen nicht zurückgenommen werden, sieht Scheuer eine Klagewelle gegen ungerechtfertigte Bußgelder und Fahrverbote auf die Gerichte zukommen.
Wir müssen den Druck auf den Bundesrat unbedingt aufrechterhalten! Bitte unterzeichnen und teilen Sie jetzt die Petition. Vielen Dank!
Während islamistische Extremisten, Linksterroristen und kriminelle Ausländer-Clans in Deutschland von der Justiz mit Samthandschuhen behandelt werden und de facto einen „Freifahrtschein“ haben, richtet sich die ganze Härte des Gesetzes mal wieder gegen den Autofahrer. Seit 28. April 2020 gilt in Deutschland für Autofahrer ein neuer Bußgeldkatalog. Schon bei geringfügigen Verkehrsverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen nun völlig überzogene Bußgelder und sogar Fahrverbote. Die Verkehrssicherheit wird dadurch nicht erhöht, dafür aber einmal mehr der Autofahrer zur „Melkkuh der Nation“ gemacht und ein unkalkulierbares Risiko für all jene geschaffen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind.
Schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, beziehungsweise 26 km/h außerorts und auf Autobahnen droht jetzt ein Fahrverbot von einem Monat. Zuvor war dies erst ab einer Überschreitung von 31 km/h, beziehungsweise 40 km/h der Fall. Sprich, wer in einer Ortschaft einmal ein „Zone 30“-Schild übersieht und mit 51 km/h weiterfährt, der ist sofort seinen Führerschein los. Experten schätzen, dass dies zukünftig jährlich bis zu 2 Millionen Autofahrern den Führerschein kosten wird! Eine existenzbedrohliche Situation für jeden, der auf seinen Führerschein angewiesen ist, egal ob als berufstätiger Pendler, auf dem Land, oder als älterer Mensch, der ohne Auto schlicht nicht mehr mobil ist.
Aber auch bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h haben sich die Bußgelder verdoppelt. So zahlt man nun im – am Tacho kaum wahrnehmbaren – Bereich von bis zu 10 km/h zu viel, bereits 30 Euro Strafe, ab 16 km/h schon 70 Euro. Noch empfindlicher als die Geldbußen treffen den Autofahrer die Punkte in der Flensburger Verkehrssünder-Datei, die zu weiteren Fahrverboten führen können und nun auch schon viel früher drohen, nämlich ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h, auch außerorts, sowie für das Parken in zweiter Reihe. Übrigens wird Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos nun genauso bestraft, wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte.
An den völlig überzogenen und unverhältnismäßigen Strafen wurde zurecht scharfe Kritik laut. Dr. Michael Haberland vom Autoclub „Mobil in Deutschland“ spricht von einer „Führerschein-Vernichtungsmaschine“. Der ADAC kritisiert, dass Fahrverbote nun völlig „unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung“ drohen. Selbst die Polizeigewerkschaft plädiert dafür, die Geschwindigkeitsgrenze, ab der Fahrverbote drohen, wieder anzuheben. Inzwischen musste auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einsehen, dass die überzogenen Strafen und Fahrverbote „unverhältnismäßig“ sind und das „Gerechtigkeitsempfinden“ der Bürger verletzen und will diese nun teilweise wieder rückgängig machen. Das kann er aber nur mit der Zustimmung des Deutschen Bundesrates.
Die Zustimmung des Bundesrates gilt aber als äußerst ungewiss, war es doch der Bundesrat, der den ursprünglichen Entwurf aus dem Bundesverkehrsministerium erst derart verschärft hat, dass es überhaupt zu diesen drakonischen Strafen gekommen ist. Wir wenden uns deshalb mit anbei stehender Petition an den Deutschen Bundesrat und fordern ihn auf, der Rückgängigmachung der völlig überzogenen, unverhältnismäßigen und ungerechten Strafen für Autofahrer, insbesondere der Fahrverbote, zuzustimmen. Es darf nicht sein, dass Autofahrer, die vorsatzlos einmal geringfügig zu schnell fahren, sofort mit dem Entzug ihres Führerscheins schikaniert werden. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition und verteidigen Sie damit unser Recht auf Mobilität!
Vielen Dank!
Petition an den Deutschen Bundesrat:
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,
seit 28. April 2020 gilt in Deutschland für Autofahrer ein neuer Bußgeldkatalog. Schon bei geringfügigen Verkehrsverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen nun völlig überzogene Bußgelder und sogar Fahrverbote. Die Verkehrssicherheit wird dadurch nicht erhöht, dafür aber ein unkalkulierbares Risiko für all jene geschaffen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind.
Es kann doch nicht sein, dass jemand, der in einer Ortschaft einmal ein „Zone 30“-Schild übersieht und mit 51 km/h weiterfährt, sofort seinen Führerschein los ist. Experten schätzen, dass dies zukünftig jährlich bis zu 2 Millionen Autofahrern den Führerschein kosten wird! Eine existenzbedrohliche Situation für jeden, der auf seinen Führerschein angewiesen ist, egal ob als berufstätiger Pendler, auf dem Land, oder als älterer Mensch, der ohne Auto schlicht nicht mehr mobil ist.
Derlei drakonische Strafen, insbesondere die Fahrverbote, die sich völlig undifferenziert gegen vorsatzlose Autofahrer richten und unabhängig einer Gefährdungssituation greifen, sind ganz und gar überzogen, unverhältnismäßig und ungerecht. Wir fordern Sie deshalb auf, die entsprechenden Änderungen der Straßenverkehrsordnung umgehend wieder rückgängig zu machen!
Die 12260 Unterzeichner
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