Update 26.01.2021: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass Mitgliedsstaaten der Eurozone Gesetze erlassen dürfen, welche die Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichtet. Damit ist § 14 Bundesbankgesetz, demnach Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzlichen Zahlungsmittel sind, EU-rechtskonform.
In einem zweiten Schritt stellt der Gerichtshof fest, dass der Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel zwar grundsätzlich eine Verpflichtung zur Annahme dieser Banknoten und Münzen impliziert, diese Verpflichtung aber von den Mitgliedstaaten grundsätzlich aus Gründen des öffentlichen Interesses eingeschränkt werden kann, vorausgesetzt, dass diese Einschränkungen im Hinblick auf das verfolgte Ziel von öffentlichem Interesse verhältnismäßig sind, was unter anderem bedeutet, dass andere rechtliche Mittel für die Begleichung von Geldschulden verfügbar sein müssen.
Insoweit weist der Gerichtshof darauf hin, dass es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Begleichung von Geldschulden gegenüber öffentlichen Stellen dergestalt erfolgen kann, dass diesen keine unangemessenen Kosten entstehen, die sie daran hindern würden, ihre Leistungen kostengünstiger zu erbringen. Daher kann der Grund des öffentlichen Interesses, der sich aus der Notwendigkeit ergibt, die Erfüllung einer hoheitlich auferlegten Geldleistungspflicht zu gewährleisten, eine Beschränkung der Barzahlungen rechtfertigen, insbesondere, wenn die Zahl der Beitragspflichtigen, bei denen die Forderungen einzutreiben sind, sehr hoch ist.
Es ist nun Sache des Bundesverwaltungsgerichts, zu prüfen, ob eine solche Beschränkung im
Hinblick auf das Ziel des tatsächlichen Einzugs des Rundfunkbeitrags verhältnismäßig ist, insbesondere in Anbetracht dessen, dass die anderen rechtlichen Zahlungsmittel möglicherweise nicht allen beitragspflichtigen Personen leicht zugänglich sind.
Update 29.09.2020: Im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um das Recht auf Barzahlung der Rundfunkbeiträge hat der zuständige Generalanwalt, Giovanni Pitruzzella, in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten grundsätzlich Scheine und Münzen annehmen müssen. Die physische Zahlung in Bar dürfe nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingeschränkt werden, so der Generalanwalt.
Pitruzzella betonte in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung von Bargeld bei der „sozialen Eingliedrung“. Für viele Bürger sei Bargeld nach wie vor das einzige Zahlungsmittel. Diesen schutzbedürftigen Personen müsse es möglich sein, ihre Verpflichtungen – insbesondere die öffentlich-rechtlicher Art – ohne zusätzliche Belastung zu erfüllen.
Der EuGH muss der Einschätzung des Generalanwalts bei seinem Urteil nicht folgen, tut dies aber in der Regel. Das Urteil des EuGH wird in einigen Wochen erwartet. Abschließend muss dann formell noch das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, das aber an die Vorgaben des EuGH gebunden ist.
Update 24.04.2020: Der „Beitragsservice“ droht nun Beitragsschuldnern, die sich auf ihr gesetzlich garantiertes Recht auf Barzahlung berufen und die Beiträge keineswegs verweigern, mit der Verhängung von Festsetzungsbescheiden, Säumniszuschlägen und der Zwangsvollstreckung der Beiträge. Dieses Vorgehen birgt für den „Beitragsservice“ ein hohes Risiko, nachdem das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass der „Beitragsservice“ Beitragsschuldnern die Möglichkeit der Barzahlung einräumen muss und das abschließende Verfahren hierzu vor dem Europäischen Gerichtshof noch läuft. Zwingt die finanzielle Lage den „Beitragsservice“ zu derartigen Kurzschlussreaktionen?
Update 20.02.2020: Der „Beitragsservice“ antwortet auf das Angebot der Barzahlung mit einem neuen Formschreiben. Darin heißt es unter Verweis auf das laufende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, dass der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts noch keine endgültige Entscheidung darstelle. Wir empfehlen folgendermaßen auf dieses Formschreiben zu reagieren:
Betreff: Barzahlung des Rundfunkbeitrags – Ihr erneutes Formschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben es als geboten erachtet, mich erneut mit einem Ihrer Formschreiben zu behelligen, in dem Sie sich noch dazu auf den erkennbar irrigen Standpunkt stellen, der Rundfunkbeitrag sei trotz des entgegenstehenden Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts aus März 2019, BVerwG 6 C 6.18., weiter bargeldlos zu zahlen. Man kann als Gebührenzahler angesichts derartiger Mitteilungen nur fassungslos den Kopf schütteln. Auch ein juristisch nicht geschulter Bürger ist in der Lage, die nachstehenden Zeilen aus dem Beschluss des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes zu verstehen:
„Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar. Dass die mit der Annahme von Bargeld verbundenen Kosten gegebenenfalls den Rundfunkbeitrag erhöhen und damit auch die Beitragspflichtigen belasten, die eine Möglichkeit zur Barzahlung nicht in Anspruch nehmen würden, ist nach innerstaatlicher Rechtslage hinzunehmen.“
Dass Sie sich erdreisten, diese eindeutig zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung sei für Sie irrelevant, zeigt ein höchst problematisches Verhältnis zum Rechtsstaat und einen erheblichen Mangel an Respekt vor der Justiz.
Ich fordere Sie auf, mich nicht weiter mit Ihren Erkenntnissen zu behelligen und dafür über das schon bestehende Maß hinaus Papier, Porto und Gebührengelder zu verschwenden. Es geht auf Ihr Konto, wenn Sie es unterlassen, mir die Option der Barzahlung an Sie direkt einzuräumen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Update 31.01.2020: Auf den Hinweis, dass seine massenhaft versendeten Formschreiben veraltet und rechtlich überholt sind, reagiert der „Beitragsservice“ mit Dreizeilern, man habe bereits ausführlich geantwortet und werde auf Schreiben gleichen oder ähnliches Inhalts nicht erneut eingehen. Die massenhaften Schreiben zeugen von einer besonderen Unverfrorenheit und Ignoranz des „Beitragsservice“, der erneut nicht auf die aktuelle Rechtsprechung eingeht. Offensichtlich kann der „Beitragsservice“ keinerlei stichhaltige, der aktuellen Rechtsprechung angemessene, juristische Argumentation vorbringen. Vor diesem Hintergrund ist es äußerst unwahrscheinlich, dass gerichtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Beitragsverweigerer, die sich auf Ihr Barzahlungsrecht berufen, eingeleitet werden.
Update 18.01.2020: Der „Beitragsservice“ reagiert auf das Angebot der Barzahlung mit dreisten, massenhaft versandten Formschreiben. Es ist Rechtsunsinn, wenn der „Beitragsservice“ sich auf veraltete Gerichtsentscheidungen und den Rundfunkstaatsvertrag beruft, wonach die Gebühren „bargeldlos zu zahlen“ seien. Das Bundesbankgesetz hat hier Vorrang, der Gesetzestext ist eindeutig. PatriotPetition.org empfiehlt, folgendermaßen auf diese Formschreiben zu reagieren:
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr
Beitragsnummer: …
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.
Wie Sie bereits wissen, möchte ich künftig von meinem Recht nach §14 Bundesbankgesetz Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte informieren Sie mich, wie dies geschehen kann.
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel). Sie kennen diese Entscheidung, weil sie gegen Sie erging. Ihr Hinweis auf eine veraltete Entscheidung eines Instanzgerichts, die heute vom Revisionsgericht aufgehoben würde, ist vor diesem Hintergrund eine Unverschämtheit. Dies gilt auch für Ihr Formschreiben.
Ich verwahre mich gegen weitere vergleichbare Korrespondenz. Bitte sehen Sie von jeglichen weiteren Schreiben an mich ab sofort ab, soweit diese nicht lediglich die oben erbetene Information enthalten, wie ich in bar zahlen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Mehr dazu hier.
Das skandalöse Video des WDR-Kinderchors, in dem gesungen wird „Meine Oma ist ’ne alte Umweltsau“, die sich jeden Tag ein Kotelett brate und „zwei Opis mit Rollator“ überfahre, hat das Maß endgültig zum Überlaufen gebracht. Unzählige Bürger sind zu Recht darüber empört, welcher geistige Müll mit ihren Rundfunkgebühren produziert und dann per Radio und Fernsehen über das Volk gekippt wird. Es ist an der Zeit, den Unmut in der Bevölkerung in einer konzertierten Aktion des zivilen Ungehorsams zu bündeln, um das GEZ-System endlich kollabieren zu lassen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender erfüllen ihren Programmauftrag einer sachlich-neutralen Berichterstattung schon lange nicht mehr. Mit der Instrumentalisierung eines Kinderchors zu Zwecken grüner Agitation und Propaganda hat der WDR nun aber endgültig eine rote Linie überschritten. Zumal der Chorleiter des WDR-Kinderchorliedes, Zeljo Davutovic, noch kürzlich in einem Interview wörtlich erklärte: „Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr sind. Das nutzen wir positiv.“
Vor diesem Hintergrund sei daran erinnert, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 drei Milliarden Euro zusätzlich an Gebührengeldern verlangen wollen. Legt man den angemeldeten Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro auf 19,20 Euro steigen. Und das obwohl sich Deutschland gemessen an den Gesamteinnahmen schon jetzt das teuerste Rundfunksystem der Welt leistet. Allein auf den WDR-Intendanten Tom Buhrow, der das Umweltsau-Lied letztlich zu verantworten hat, entfällt dabei ein Jahresgehalt von mehr als 400.000 Euro.
Doch jetzt gibt es eine reelle Chance, den GEZ-Medienbossen den Geldhahn abzudrehen und das Zwangsgebührensystem endlich zum Einsturz zu bringen. Und zwar so: Zahlung der Rundfunkgebühren einstellen und stattdessen Barzahlung anbieten. Denn bislang weigert sich der „Beitragsservice“ Barzahlungen anzunehmen. Nun hat aber das Bundesverwaltungsgericht in einem wegweisenden Urteil (BVerwG 6 C 6.18) entschieden, dass die Rundfunkanstalten sehr wohl auch Bargeld annehmen müssen: „Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags.“
Die Sache wurde anschließend dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Es wird wohl aber noch einige Zeit dauern, bis dieser ein endgültiges Urteil fällt. Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, die sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Diese müssten also vorerst nicht bezahlen. Wenn genau das jetzt genügend Bürger tun, könnte es sehr schnell finanziell eng für die GEZ-Sender werden und das Zwangsgebührensystem am Ende kollabieren! Viele gehen diesen Weg bereits und setzen den „Beitragsservice“ nach eigenem Bekunden damit jetzt schon spürbar unter Hochdruck.
Das ist unsere Chance! Ergreifen wir sie, indem wir endlich alle gemeinsam aktiv werden und uns geschlossen gegen die Zwangsgebühren wehren! Alles was Sie dazu tun müssen ist, das anbei stehende Schreiben an den „Beitragsservice“, mit dem Sie die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags widerrufen und Barzahlung anbieten, über das Formular zu unterzeichnen. Bitte denken Sie unbedingt daran, im Schreiben noch hinter „Beitragsnummer“ Ihre persönliche Rundfunk-Beitragsnummer einzufügen. Das Schreiben wird dann automatisch per Email direkt an den „Beitragsservice“ ([email protected]) verschickt. Anschließend stellen Sie sämtliche Zahlungen ein. Bitte machen Sie auch Ihre Freunde und Bekannten auf diese Aktion aufmerksam. Gemeinsam können wir das GEZ-System kollabieren lassen!
Vielen Dank für Ihren wichtigen Beitrag!
Schreiben an den „Beitragsservice“:
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Betreff: Barzahlung der Rundfunkgebühr
Beitragsnummer: [BITTE FÜGEN SIE HIER IHRE BEITRAGSNUMMER EIN]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe hiermit die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.
Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 Bundesbankgesetz Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann.
Mit freundlichen Grüßen
Die 2930 Unterzeichner
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