Update 15.03.2020: Die geplante Grundgesetzänderung zu den „Kinderrechten“ steht wohl vor dem Aus. Nachdem sich zunächst fast alle unionsgeführten Ministerien gegen das Vorhaben von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ausgesprochen hatten, sollte das Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ am 08. März 2020 im Koalitionsausschuss beraten werden, wurde jedoch ersatzlos von der Tagesordnung genommen. Da kein neuer Beratungstermin zwischen den Koalitionspartnern anberaumt wurde, gehen Beobachter davon aus, dass die „Kinderrechte“ für diese Legislaturperiode vom Tisch sind und jedenfalls vorerst nicht im Grundgesetz verankert werden.
Update 12.03.2020: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist mit ihrem Plan vorerst gescheitert, „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern. Bundesinnenminister Seehofer und beinahe sämtliche CDU-geführten Ministerien (mit Ausnahme des Bundesverteidigungsministeriums) lehnten den Gesetzentwurf Lambrechts als zu weitgehend ab. Mit deutlichen Worten kritisierte auch CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei den Vorschlag der SPD-Ministerin und kündigte Widerstand an. Mit „Kinderrechten“ im Grundgesetz werde dem Staat zuviel Einfluss eingeräumt, der zulasten der Eltern gehe. „Da steckt ein ungeheurer Sprengstoff drin“, so Frei.
Update 12.12.2019: Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus hat sich kritisch zur geplanten Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz geäußert. Es sei nicht gut, das Grundgesetz immer dem Zeitgeist entsprechend zu ändern, so Brinkhaus. Bei der Erziehung dürfe nicht das Staatsrecht über das Elternrecht gestellt werden. Wenn es in einer Familie einigermaßen normal laufe, habe der Staat nicht das Recht, dort einzugreifen, erklärte der CDU-Politiker.
Update 26.11.2019: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihren Gesetzentwurf für die Aufnahme von sogenannten „Kinderrechten“ ins Grundgesetz veröffentlicht. Demnach solle Artikel 6 Grundgesetz um einen wie folgt lautenden neuen Absatz 1a erweitert werden:
„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Die Formulierung ist noch viel weitreichender als bisher bekannt war. Schon der erste Satz macht deutlich, dass Kinder nicht mehr als Teil der Familie, sondern der „sozialen Gemeinschaft“ angesehen werden. Das ist nichts anderes als die Umsetzung des kommunistischen Manifests von 1848, in dem Marx und Engels forderten, die Kindeserziehung dem Einfluss der bürgerlichen Familie zu entreißen und zu vergesellschaften.
Update 09.11.2019: Der CDU-interne Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) hat nun ein Gutachten zu der Frage der Kinderrechte erstellt. Darin heißt es: „Die Grundrechte des Grundgesetzes stehen bereits heute auch Kindern zu. Daher besteht im Bereich der Kinderrechte keine verfassungsrechtliche Schutzlücke.“ Unmissverständlich wird die große Gefahr, die von einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ausgeht, benannt: „Neu positivierte Kinderrechte haben daher das Potential, unter Berufung auf ihren Schutz Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern.“ Die Unionsabgeordneten müssen jetzt handeln und verhindern, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden!
„Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben“ – was sich erst einmal positiv anhört, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als der Versuch familienfeindlicher Kräfte im Bundestag, den vom Grundgesetz garantierten Schutz der Familie zu beseitigen. Denn mit „Kinderrechten“ ist nicht etwa das Recht ungeborener Kinder auf Leben gemeint, sondern vielmehr die Übertragung der natürlichen, gottgegebenen Rechte der Eltern und Familien an den Staat.
In Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Das Grundgesetz garantiert mit diesem Artikel Familien Freiheit und rechtliche Sicherheit gegenüber dem Staat und macht gleichzeitig Linken und Grünen einen Strich durch die Rechnung bei ihrem Plan, die „Lufthoheit der Regierung über die Kinderbetten“ zu erlangen. Deshalb wollen sie nun unter dem Vorwand, Kinder angeblich besser schützen zu wollen, das Grundgesetz umschreiben. Artikel 6 Grundgesetz solle demnach lauten: „Kinder, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Würde das Grundgesetz tatsächlich in dieser Form umgeschrieben, zöge dies radikale Veränderungen für das Familienleben nach sich. Bislang gibt Artikel 6 Grundgesetz Vater und Mutter das alleinige Erziehungsrecht an ihren Kindern. Dies bestätigte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich, indem es zuletzt 1998 urteilte, dass „die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden“. Diese Rechtsauffassung würde sich ändern, wenn die Kinder zusätzlich im Grundgesetz erwähnt werden. Denn dann wäre der Staat dafür verantwortlich, im Zweifel an den Eltern vorbei für die Erziehung der Kinder zu sorgen.
Schon jetzt greifen Jugendamtsmitarbeiter viel zu häufig willkürlich in Familien ein. Alleine 2018 wurden in Deutschland 84.000 Kinder ihren Eltern vom Staat entrissen. Ein Milliardengeschäft für die profitgierige Kinderheim-Industrie, auf Kosten des Steuerzahlers und vor allem der Kinder und Familien. Allerdings dürfen die Jugendämter bislang nur aktiv werden, wenn eine „Kindeswohlgefährdung“ vorliegt, sie dürfen aber die Erziehung der Eltern niemals grundsätzlich bewerten.
Nach der geplanten Grundgesetzänderung würde das nicht so bleiben. Dann könnten Regierung, Beamtenapparat und Jugendämter Familien noch stärker kontrollieren. Schon jetzt macht der Staat seinen Bürgern immer mehr Vorschriften, greift immer stärker in die persönliche Freiheit seiner Bürger ein. Künftig wäre es der Regierung dann auch noch erlaubt, zu kontrollieren, ob Eltern ihre Kinder politisch korrekt erziehen, also „klimagerecht“, „antirassistisch“, „antisexistisch“, „antimilitaristisch“ und was sonst noch so alles im Sinne der linken Parteiprogramme ist. Wenn die Jugendämter nach diesen Kriterien dann feststellen, dass die Eltern die vorgegebenen Erziehungsziele verfehlen, könnten sie die Kinder einziehen. Im Namen des „Kindeswohls“ natürlich. Es würden Zustände wie zu DDR-Zeiten herrschen, als Kindesraub ein probates Mittel gegen Dissidenten war.
Offensichtlich wollen bestimmte politische Akteure genau das erreichen. Neben der Linkspartei (ehemals SED) und den Grünen hat auch die SPD bereits angekündigt, dem Vorhaben im Bundestag zuzustimmen. Eine Arbeitsgruppe aus Bundestag und Bundesrat soll jetzt die Grundgesetzänderung bis Ende des Jahres vorbereiten. Widerstand dagegen kommt bislang lediglich von der AfD und FDP. Ob der Angriff des Staates auf die Familie gelingt, hängt daher in erster Linie vom Abstimmungsverhalten der Abgeordneten von CDU und CSU ab. Wir müssen diese daher unbedingt davon überzeugen, gegen die geplante Grundgesetzänderung zu stimmen. Wenden wir uns deshalb gemeinsam mit anbei stehender Petition an die Unionsfraktion im Bundestag! Pseudo-Kinderrechte, mit denen sich der Staat den Zugriff auf unsere Kinder sichern will, haben im Grundgesetz nichts verloren! Kinder sind schon jetzt ausreichend vom Grundgesetz geschützt. Sie genießen dieselben Grundrechte wie Erwachsene. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition zum Schutz der Familie und verteidigen Sie damit die gottgegebenen Rechte der Eltern.
Herzlichen Dank!
Petition an die Unionsfraktion im deutschen Bundestag:
Sehr geehrte Abgeordnete,
Linkspartei, Grüne und SPD planen, sogenannte „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern und streben diesbezüglich eine Grundgesetzänderung an. Dieses Vorhaben ist nicht nur überflüssig, sondern in höchstem Maße gefährlich.
Kinder sind schon jetzt ausreichend vom Grundgesetz geschützt. Sie genießen dieselben Grundrechte wie Erwachsene. Bei den „Kinderrechten“ geht es vielmehr um die Übertragung der natürlichen, gottgegebenen Rechte der Eltern und Familien an den Staat. Bislang gibt Artikel 6 Grundgesetz Vater und Mutter das alleinige Erziehungsrecht an ihren Kindern, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigte. Dies würde sich durch die Erwähnung der „Kinderrechte“ im Grundgesetz ändern. Dann wäre der Staat dafür verantwortlich, im Zweifel an den Eltern vorbei für die Erziehung der Kinder zu sorgen. Jugendämter dürften dann die Erziehung der Eltern grundsätzlich bewerten und Eltern, die bestimmte, eventuell parteipolitisch motivierte Erziehungsziele nicht erreichen, die Kinder entziehen.
Dieses Vorhaben ist nicht zuletzt nach den Erfahrungen aus der DDR-Zeit, als Kindesraub ein probates Mittel gegen Dissidenten war, strikt abzulehnen. Pseudo-Kinderrechte, mit denen sich der Staat den Zugriff auf unsere Kinder sichern will, haben im Grundgesetz nichts verloren! Bitte verhindern Sie im Bundestag die geplante Grundgesetzänderung und verteidigen Sie das gottgegebene Recht der Eltern auf Erziehung!
Die 18270 Unterzeichner
[emailpetition id=”90″]