Update 26.11.2018: Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat einen neuen Kommentar verfasst, in dem es heißt, dass Sterbehilfe und Abtreibung als universelle Menschenrechte angesehen werden sollten. Der sogenannte UN-Zivilpakt wird damit um eine Bestimmung ergänzt, nach der Sterbehilfe und Abtreibung grundsätzlich entkriminalisiert werden sollen. Demnach dürfen die beteiligten Länder keine neuen Hindernisse, die einer Abtreibung entgegenstehen, mehr aufstellen und sollen alte Hindernisse beseitigen. Ein solches Hindernis darf auch nicht darin bestehen, dass etwa ein Arzt aus Gewissensgründen eine Abtreibung nicht vornehmen will. Weiter heißt es, dass „junge Leute einen garantierten und vertrauensvollen Zugang zu Verhütungsmitteln“ haben sollen. Mit diesem Vorstoß stellt der UN-Menschenrechtsausschuss einmal mehr unter Beweis, dass er fest in der Hand von Lebensfeinden ist.
Kommt nach dem UN-Migrationspakt jetzt der UN-Abtreibungspakt zur Abschaffung der nationalen Souveränität in Abtreibungsfragen? Wenn es nach dem Willen sogenannter „Menschenrechtsexperten“ der Vereinten Nationen geht, dann sollen Pro-Life-Regierungen bald dazu gezwungen werden, ihre Gesetze zum Schutz des ungeborenen Lebens im Namen von „Grundrechten“ und „Gleichstellung“ aufzuheben.
Am 28. September 2018 veröffentlichte die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen eine Erklärung zum – was immer das sein soll – „Internationalen Tag der sicheren Abtreibung“. Darin werden Regierungen auf der ganzen Welt aufgefordert, Abtreibung zu entkriminalisieren, da diese angeblich zum „Grundrecht auf Gleichheit, Privatsphäre, sowie körperliche und geistige Unversehrtheit“ gehöre, und eine „Voraussetzung für die Ausübung anderer Rechte und Freiheiten“ sei. Das UN-Dokument fordert Abtreibung staatlich zu subventionieren, verlangt, dass Mütter, die ihr ungeborenes Kind töten lassen, dafür strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden dürfen und will die Gewissensfreiheit von Ärzten, die sich weigern Abtreibungen vorzunehmen, abschaffen: „Die Weigerung aus Gewissensgründen […] kann keine Grundlage sein, um Frauen den Zugang zu einer Abtreibung zu verwehren.“
Das Dokument strotzt nur so von feministischen Kampfbegriffen. Gesetze, die das Lebensrecht der Ungeborenen schützen, seien „diskriminierende Hinterlassenschaften religiöser und kultureller Normen“. Solche Pro-Life-Werte würden angeblich „schädliche Rollenstereotype von Frauen in Familie und Gesellschaft“ verkörpern. Überhaupt sei das Wort Lebensschutz an sich „irreführend“, da zahlreiche Frauen bei illegalen Abtreibungen sterben würden – als ob bei „legalen“ Abtreibungen niemand getötet würde.
Den Vogel schießen die „Menschenrechtsexperten“ der UN allerdings mit der Behauptung ab, dass die Menschenrechte nur für Geborene gelten würden. Dies sei 1948 in der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte so festgehalten worden. In Wahrheit hieß es aber noch im Textvorschlag von 1947: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ab dem Zeitpunkt der Empfängnis, unabhängig von seinem physischen oder psychischen Zustand.“ Diese Formulierung scheiterte letztendlich nur an der Blockade durch die kommunistischen Diktaturen der Sowjetunion und Chinas. Unabhängig davon steht außer Frage, dass ungeborene Kinder lebende, menschliche Geschöpfe sind und ihnen folglich auch alle gottgegebenen, unveräußerlichen Menschenrechte, zuvörderst das Recht auf Leben, zustehen.
Die Erklärung der UN-Menschenrechtskommission ist ein weiterer Baustein in den Bestrebungen der Abtreibungslobby und verschiedener UN-Gremien, ein Pseudo-Menschenrecht auf Abtreibung zu deklarieren. Spürbarer Widerstand gegen diese Bestrebungen kommt in erster Linie von der Trump-Administration, die klar gemacht hat, dass die USA eine Pro-Life-Nation sind und bleiben werden und dass Abtreibung niemals ein Menschenrecht sein kann. Bereits im Juni 2018 hatten sich die USA aus dem UN-Menschenrechtsrat zurückgezogen und diesen als einen „Beschützer von Menschenrechtsverletzern und eine Jauchegrube politischer Voreingenommenheit“ entlarvt.
Stellen auch wir uns auf die Seite des Lebens! Verhindern wir, dass die Abtreibungslobby mit Hilfe der Vereinten Nationen Pro-Life-Regierungen zwingt, Gesetze zum Schutz der Ungeborenen abzuschaffen! Es kann und darf niemals ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ geben! Mit anbei stehender Petition fordern wir die Vereinten Nationen auf, jegliche Versuche, ein derartiges Pseudo-Menschenrecht auszurufen, zu unterlassen und statt dessen endlich festzuschreiben, dass das Recht auf Leben von der Empfängnis an besteht, so wie es die Väter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorhatten. Bitte verteidigen auch Sie das Recht auf Leben, indem Sie die Petition unterzeichnen!
Herzlichen Dank im Namen der Ungeborenen!
Petition an UN-Generalsekretär António Guterres:
Sehr geehrter Herr Generalsekretär Guterres,
wir protestieren hiermit aufs Schärfste gegen die von der UN-Menschenrechtskommission am 28.09.2018 zum sogenannten „Internationalen Tag der sicheren Abtreibung“ veröffentlichte Erklärung. Die Menschenrechtskommission missbraucht mit dieser Erklärung ihre Stellung, um die Interessen der Abtreibungslobby durchzusetzen und verrät das grundlegendste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben.
Es steht außer Frage, dass ungeborene Kinder lebende, menschliche Geschöpfe sind und ihnen folglich auch alle gottgegebenen, unveräußerlichen Menschenrechte, zuvörderst das Recht auf Leben, zustehen. Wir erachten es zudem nicht nur als das Recht, sondern auch die Pflicht jedes souveränen Staates, den Schwächsten und Hilflosesten – den ungeborenen Kindern im Mutterleib – jeden erdenklichen Schutz zu gewähren.
Wir fordern die Vereinten Nationen deshalb auf, jegliche Versuche, eine Art Pseudo-Menschenrecht auf Abtreibung einzuführen, oder Regierungen zu zwingen, Pro-Life-Gesetzgebung aufzuheben, zu unterlassen. Statt dessen sollten die Vereinten Nationen endlich das festschreiben, was die Väter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bereits im Textvorschlag von 1947 vorhatten: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ab dem Zeitpunkt der Empfängnis, unabhängig von seinem physischen oder psychischen Zustand.“
Die 10478 Unterzeichner
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