Kritik an der Homo- und Gender-Agenda ist kein Verbrechen!

Update 09.02.2020: Die Vorlage zur Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um sexuelle Orientierung wurde im Referendum mit 63,1 Prozent JA-Stimmen angenommen. Damit ist es in der Schweiz künftig bei Strafe verboten, Homosexualität zu kritisieren. Mit NEIN zur Gesetzesänderung stimmten die Kantone Schwyz, Uri und Appenzell Innerroden.


Update 11.01.2020: Am 09. Februar 2020 findet in der Schweiz das Referendum über die Ausweitung der Antirassismusstrafnorm statt. PatriotPetition.org empfiehlt dringend, mit NEIN zu diesem Zensurgesetz zu stimmen.


Update 14.01.2018: Gegen die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) wurde ein Referendum gestartet. Die Initiatoren weisen darauf hin, dass die Gesetzesänderung für Christen gefährlich werden könne und eine starke Beschränkung der Bekenntnisfreiheit bedeute. Die Verkündigung christlicher Wertvorstellungen sei damit nicht mehr uneingeschränkt möglich.

PatriotPetition.org unterstützt das Referendum ausdrücklich und bittet um rege Teilnahme und Weiterverbreitung. Hier gelangen Sie zum Unterschriftenbogen für das Referendum gegen die Revision von Art. 261 StGB.


Update 03.12.2018: Der Nationalrat hat eine Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm auf Diskriminierung wegen sexueller Orientierung verabschiedet. Nach dem Ständerat (Kantonskammer) hat auch der Nationalrat (Volkskammer) der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Mathias Reynard von der Sozialdemokratischen Partei (SP) zugestimmt.

Abgelehnt hingegen hat das Parlament, dem Gesetzestext eine strafrechtliche Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität, also gegen Transsexuelle oder Intersexuelle, hinzuzufügen. Eine Mehrheit der Abgeordneten erachtete den Begriff der Geschlechteridentität als zu vage.


Die Schweiz passt sich immer stärker der freiheitsfeindlichen und gegen das christliche Wertefundament unserer Gesellschaft gerichteten EU-Gesetzgebung an. Jetzt hat der Schweizer Nationalrat einen Gesetzentwurf angenommen, der sogenannte „Homophobie“ und Gender-Kritik kriminalisiert. Das Vorhaben kann aber noch im Ständerat gestoppt werde.

Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative des sozialistischen Abgeordneten Mathias Reynard zurück. Er sieht vor, Artikel 261 des schweizerischen Strafgesetzbuches (Rassendiskriminierung) zu erweitern und sogenannte „Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung“ und „Diskriminierung wegen Geschlechtsidentität“ künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen. Anders als beispielsweise das Verbot der Beleidigung, das die Ehre einer einzelnen, konkreten Person schützt, beträfe die neue Regelung damit auch Äußerungen zu den genannten Gruppen als Ganzes. So wäre es beispielsweise künftig strafbar …

… Homosexualität als moralisches Übel zu bezeichnen.

… sich über die mehr als 6o verschiedenen „Geschlechter“ der Gender-Ideologie lustig zu machen.

Gender-Lehrpläne an Schulen zu kritisieren.

… wenn christliche Arbeitgeber aus Gewissensgründen keine LGBT-Bewerber einstellen möchten.

… wenn sich ein Konditor unter Berufung auf seinen christlichen Glauben weigert, für ein schwules Paar eine Hochzeitstorte zu backen.

… wenn Ärzte anbieten, Homosexualität zu therapieren.

… darauf zu verweisen, dass sexueller Missbrauch von Jungen im Zusammenhang mit Homosexualität steht.

Reynard macht keinen Hehl daraus, dass es ihm mit seiner Gesetzesinitiative darum geht, die freie Meinungsäußerung zum Thema Homosexualität abzuschaffen. „Homophobie ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, so der SP-Politiker. Beobachter gehen zudem davon aus, dass mit dem geplanten Gesetz die Einführung der Homo-Pseudo-Ehe in der Schweiz vorbereitet werden soll.

Zudem sind die Kategorien, die kriminalisiert werden sollen, rechtlich höchst problematisch und undefinierbar. So stellt sich die Frage, ob durch die geplante Gesetzesänderung künftig auch Verbrechen wie Pädophilie, Nekrophilie, oder Zoophilie als „sexuelle Orientierungen“ vor „Hassrede“ geschützt sein sollen. Der Bundesrat hat deshalb bereits beantragt, zumindest auf die Erweiterung um den völlig unklaren Begriff der „Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität“ zu verzichten, zumal selbst unter „Genderforschern“ umstritten ist, wie viele Gendergeschlechter es denn nun eigentlich gäbe.

Der vom Schweizer Nationalrat verabschiedete Gesetzentwurf macht das Strafrecht völlig unvorhersehbar und ist ein weiterer Versuch der Homo-Lobby, jegliche Kritik an der Homo- und Genderideologie im Keim zu ersticken, sowie die Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit in Bezug auf Homosexualität abzuschaffen. Es ist ein himmelschreiendes Unrecht und stellt das Wertefundament der Schweiz völlig auf den Kopf, wenn zukünftig Menschen dafür ins Gefängnis geworfen werden sollen, dass sie für Anstand, Moral und unsere christlichen Werte einstehen. Fordern wir deshalb mit anbei stehender Petition den Ständerat, der im Dezember darüber abstimmt, auf, das Gesetzesvorhaben unbedingt zu stoppen. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition und verteidigen Sie damit die Meinungs- und Gewissensfreiheit in der Schweiz.

Herzlichen Dank!


Petition an den Schweizer Ständerat:

Sehr geehrte Ständeräte,

zu unserem großen Entsetzen hat der Nationalrat für die Gesetzesvorlage votiert, die vorsieht, Artikel 261 des schweizerischen Strafgesetzbuches (Rassendiskriminierung) um die sogenannte „Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung“ und „Diskriminierung wegen Geschlechtsidentität“ zu erweitern. Es liegt nun an Ihnen, diesen gefährlichen Unsinn zu verhindern!

Wie der Bundesrat völlig richtig festgestellt hat, ist die Neufassung nicht nur völlig unnötig und überzogen, sondern macht das Strafrecht auch absolut unvorhersehbar. Weder die „sexuelle Orientierung“ noch die „Geschlechtsidentität“ sind juristisch definierbare Begriffe. So stellt sich die Frage, ob durch die geplante Gesetzesänderung künftig auch Verbrechen wie Pädophilie, Nekrophilie, oder Zoophilie als „sexuelle Orientierungen“ vor „Hassrede“ geschützt sein sollen.

Abgesehen davon stellt die Gesetzesvorlage einen ungeheuerlichen Angriff auf die verfassungsmäßig garantierte Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit, sowie das christliche Wertefundament der Schweiz dar. So könnte zukünftig beispielsweise mit bis zu drei Jahren Gefängnishaft belangt werden, wer aufgrund seines christlichen Glaubens Homosexualität als moralisches Übel bezeichnet. Bitte verhindern Sie daher unbedingt, dass Bürger wegen derartiger Meinungsäußerungen oder ihrem christlichen Glauben in der Schweiz verfolgt und inhaftiert werden.

Vielen Dank für Ihr entsprechendes Abstimmungsverhalten!

Die 11505 Unterzeichner


[emailpetition id=”58″]