Update 16.01.2020: Der Deutsche Bundestag hat beim Thema Organspende gegen die „doppelte Widerspruchslösung“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn votiert. 379 Abgeordnete stimmten dagegen, 292 dafür, 3 enthielten sich. Stattdessen wurde die „erweiterte Zustimmungsregelung“ beschlossen. Dadurch bleibt es im Grundsatz bei dem alten Prinzip, wonach Organe nur entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Darüber hinaus sollen Bürger aber künftig bei Behörden und Ärzten für das Thema Organspende sensibilisiert werden und ihre Spendebereitschaft in einem Online-Register festhalten können.
Update 09.01.2020: Nächste Woche, am Donnertag, den 16.01.2020 entscheidet der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur sogenannten „doppelten Widerspruchslösung“ bei der Organspende. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, wäre künftig jeder automatisch Organspender, der zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat. Machen wir jetzt noch einmal mit der Petition „Herr Minister Spahn, Hände weg von unseren Organen!“ ordentlich Druck auf die Abgeordneten, den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn abzulehnen!
Update 31.10.2018: Der Bundestag hat einen Teil der umstrittenen Vorhaben von Gesundheitsminister Spahn verabschiedet. Demnach sollen Kliniken künftig noch mehr Geld für das Ausschlachten von Organen erhalten und ein neurologischer Bereitschaftsdienst zur Feststellung des – in der seriösen Wissenschaft längst widerlegten – „Hirntods“ eingerichtet werden. Nicht enthalten in dem Gesetz ist hingegen die skandalöse Widerspruchslösung; über diese wird voraussichtlich im kommenden Jahr separat entschieden.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – so steht es in Artikel 1 Grundgesetz. Doch wie weit her ist es mit der Menschenwürde, wenn Sterbende grundsätzlich als Ersatzteillager für menschliche Organe betrachtet werden, die man nach Belieben ausschlachten kann? Genau das ist aber offensichtlich das Menschenbild von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die bisherige Rechtsordnung auf den Kopf stellen und mit einer sogenannten Widerspruchslösung grundsätzlich jeden zum Organspenden zwingen will, der dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Bisher mussten potenzielle Organspender einer Organentnahme im Vorhinein ausdrücklich zustimmen. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn sieht hingegen vor, dies zukünftig genau anders herum zu handhaben, damit „Organspende zum Normalfall wird“, so Spahn. Es soll dann jeder Bundesbürger automatisch als Organspender registriert werden, der dem nicht beispielsweise mittels Patientenverfügung widerspricht. Liegt eine solche Patientenverfügung nicht vor, könnten zwar im Zweifel noch die Angehörigen widersprechen, jedoch zeigt die Praxis, dass diese meistens gar nicht rechtzeitig kontaktiert werden können.
Der Gesetzentwurf nutzt damit einen Trick aus der Verhaltensökonomie, indem eine bewusste, freie Entscheidung vermieden und die Unkenntnis oder das Verdrängen des Einzelnen geschickt ausgenutzt wird. Der Journalist Rainer Hank hat dies in der FAZ treffend auf den Punkt gebracht: „Es läuft auf eine erschlichene Lizenz zur Zwangsausschlachtung hinaus. […] Der Bürger wird dann nicht mehr als freies Subjekt behandelt, sondern als Objekt zur Steigerung des Spendenaufkommens – gerade so, als seien seine Organe zum Tausch freies Eigentum der Gemeinschaft.“
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kliniken künftig noch mehr Geld für die Entnahme von Organen erhalten sollen – die Ausschlachtung menschlicher Organe wird somit noch mehr zu einem lukrativen Geschäftsmodell. Nicht umsonst warnen Kritiker davor, dass dies einen Anreiz für Ärzte schafft, todkranken Patienten nicht mehr „patientenorientiert“, sondern „spenderzentriert“ zu behandeln.
Abgesehen davon stellt sich beim Thema Organspende immer das grundlegende Problem, dass tote Organe nicht mehr transplantiert werden können, weshalb der höchst fragwürdige „Hirntod“ als Organentnahme-Kriterium erfunden wurde. Der Bioethikrat der USA (President’s Council on Bioethics) erklärte bereits 2008 das Hirntod-Konzept für widerlegt. Demnach ist die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen „nicht mehr aufrechtzuerhalten“. Das Gehirn ist „nicht der Integrator der verschiedenen Körperfunktionen“, vielmehr ist „die Integration eine emergente Eigenschaft des ganzen Organismus“, stellen die US-Experten fest. „Hirntote“ befinden sich somit allenfalls in einem Sterbeprozess, was gleichzeitig bedeutet, dass bei der Organspende der eigentliche Tod erst durch die Organentnahme eintritt. So ist es durchaus auch schon vorgekommen, dass für „hirntot“ erklärte Schwangere noch Kinder zur Welt gebracht haben.
Das Vorhaben von Gesundheitsminister Spahn, bei der Organspende eine Widerspruchslösung einzuführen, ist ein Tabubruch, der das Selbstbestimmungsrecht der Patienten mit Füßen tritt und jegliche Achtung vor der Unantastbarkeit des menschlichen Körpers, sowie einem würdevollen Sterben missen lässt! Der Staat hat kein Recht, Sterbenden ihre Organe zu rauben, nur weil sie sich nicht mehr dagegen wehren können. Sagen wir deshalb mit anbei stehender Petition an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Regierung klar und deutlich: Hände weg von unseren Organen!
Vielen Dank für Ihre wichtige Teilnahme an dieser Petition!
Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Spahn,
Sie planen die bisherige Regelung zur Organspende, die auf Freiwilligkeit basiert, durch eine sogenannte Widerspruchslösung zu ersetzen, damit laut Ihrer eigenen Aussage „Organspende zum Normalfall wird“. Es läuft jedoch elementar der in Artikel 1 Grundgesetz verbrieften Würde des Menschen entgegen, Sterbende grundsätzlich zu einer Art „Ersatzteillager“ und Objekt staatlicher Zwangsausschlachtung zu machen.
Indem ein mangelnder Widerspruch, beispielsweise aus Unkenntnis oder dem Verdrängen der Thematik, als Zustimmung zur Organentnahme gewertet wird, bedient sich der Gesetzentwurf eines – in diesem Zusammenhang absolut unlauteren – Tricks aus der Verhaltensökonomie. Von einer freien Entscheidung des Einzelnen kann hierbei keine Rede mehr sein. Der Objektivierung des Patienten wird zusätzlich noch mit der geplanten höheren Vergütung von Organentnahmen Vorschub geleistet, da diese einen Anreiz für Ärzte schafft, todkranken Patienten nicht mehr „patientenorientiert“, sondern „spenderzentriert“ zu behandeln.
Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass die Gleichsetzung des Hirntods – der als Organentnahme-Kriterium gilt – mit dem eigentlichen Tod des Menschen, in der seriösen Wissenschaft nicht mehr aufrechtzuerhalten ist, wie der Bioethikrat der USA (President’s Council on Bioethics) bereits 2008 erklärte.
Die Widerspruchslösung einzuführen wäre daher ein Tabubruch, der das Selbstbestimmungsrecht der Patienten mit Füßen tritt und jegliche Achtung vor der Unantastbarkeit des menschlichen Körpers, sowie einem würdevollen Sterben missen lässt. Der Staat hat kein Recht, sich auf diese Weise unserer Organe zu bemächtigen! Wir fordern Sie daher auf, Ihren Gesetzentwurf zur Widerspruchlösung bei Organspenden umgehend fallen zu lassen!
Die 13050 Unterzeichner
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