Update 04.12.2018: Der ehemalige Leibwächter Osama bin Ladens, Sami A., bleibt in Tunesien. Die Stadt Bochum hat beantragt, die gerichtliche Rückholanordnung für den Top-Terroristen aufzuheben. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 21.11.2018 das Abschiebeverbot aufgehoben.
Update 02.11.2018: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beantragt, das Abschiebeverbot für Sami A. aufzuheben. Das hätte zur Folge, dass die Abschiebung nicht länger als „rechtswidrig“ angesehen würde und man Sami A. nicht nach Deutschland zurückholen müsste. Hintergrund ist offensichtlich eine Erklärung der tunesischen Regierung, dass dem Terroristen in Tunesien keine Folter drohe.
Update 26.09.2018: Der öffentliche Druck auf die Verantwortlichen zeigt offensichtlich Wirkung. Laut Medienberichten beschwert sich die Anwältin von Sami A., dass die Rückholung des Top-Terroristen angeblich „bewusst verhindert“ werde. So verweigerte die tunesische Polizei Sami A. einen neuen Pass und sogar das Kanzleramt soll offenbar eingeschaltet worden sein, um die Rückkehr von Osama bin Ladens Leibwächter zu verhindern.
Update 12.09.2018: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist zufrieden, dass der islamistische Gefährder Sami A. jetzt in Tunesien ist. „Es gehört zu meiner Grundüberzeugung, dass wir Gefährder, die von den Sicherheitsbehörden als solche eingestuft werden, hier nicht im Land haben möchten. Über die ganzen juristischen Begleitfragen könnte man jetzt viele Stunden debattieren. Aber ich bin nun mal als Politiker froh, dass er außer Landes ist“, erklärte der Minister.
Kann man noch von einem Rechtsstaat sprechen, wenn ein Gericht beschließt, dass ein bereits abgeschobener, internationaler Top-Terrorist wieder nach Deutschland eingeflogen und hier auf das Volk losgelassen werden soll? Genau dieses Urteil fällte das Oberverwaltungsgericht Münster im Fall des Leibwächters von Osama bin Laden, dem Tunesier Sami A., der erst Mitte Juli 2018 abgeschoben wurde.
Kaum einer war dem Al-Qaida Chef Osama bin Laden so nahe wie Sami A.. Der Tunesier kam 1997 mit einem Studenten-Visum nach Deutschland, reiste aber schon kurz darauf nach Pakistan und Afghanistan weiter, wo er in einem Terror-Camp der Al-Qaida eine paramilitärische Ausbildung absolvierte und ideologisch gedrillt wurde. Dabei muss er offensichtlich eine so herausragende Leistung erbracht haben, dass er das besondere Vertrauen von Osama bin Laden erlangte, der ihn prompt in seine persönliche Leibgarde bestellte. Zurück in Deutschland betätigte sich Sami A. dann als salafistischer Hassprediger und warb unter anderem für die Errichtung eines islamischen Gottesstaates. Er pflegte auch enge Kontakte zu Abu Walaa, dem Statthalter der Terror-Organisation Islamischer Staat in Deutschland.
Bereits im März 2006 wurde der, von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. aus Deutschland ausgewiesen, entging der Abschiebung jedoch zunächst durch das Stellen eines Asylantrags und einem mehr als zwölf Jahre dauernden juristischen Hick-Hacks, bis er am 13. Juli 2018 endlich abgeschoben wurde. Einen Tag zuvor hatte jedoch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass die Abschiebung zunächst nicht erfolgen dürfe, weil die Richter nicht überzeugt waren, dass Sami A. in Tunesien keine Gefahr durch Folter drohe. Als das Urteil die Behörden erreichte, saß Sami A. jedoch bereits im Flugzeug nach Tunesien.
Der Fall ging vor das Oberverwaltungsgericht Münster, das letztinstanzlich entschied, Osama bin Ladens Leibwächter müsse nach Deutschland zurückgeflogen werden. Nach Aussage von dessen Anwältin könnte er schon bald zurück in Deutschland sein: „Die deutschen Behörden sind jetzt gerade dabei, alles zu veranlassen, damit eine Betretenserlaubnis erteilt wird.“ Lägen alle Papiere vor, könne Sami A. schon „in den kommenden Stunden oder Tagen“ zurückfliegen. Sobald der Top-Terrorist, der in die höchste Kategorie der Gefährder einzustufen ist, wieder in Deutschland ist, muss er erneut von mehr als 30, extra für ihn abgestellten Polizisten rund um die Uhr beschattet werden, was den Steuerzahler rund 100.000 Euro pro Monat kostet.
Doch auch diese Überwachung ist längst keine Garantie für unsere Sicherheit. Sami A., der in der islamistischen Szene als Held gefeiert wird, wird weiterhin seine islamischen Hasspredigten halten, weiter Kämpfer für den Dschihad anwerben und mit seinem, bei Al-Qaida erlangten Wissen zu Terroranschlägen beitragen oder diese selber ausführen. Es ist kaum zu fassen, dass sich die Gerichte offenbar mehr Sorgen um das körperliche Wohlbefinden eines Top-Terroristen als um die Sicherheit des eigenen Volkes machen! Auch die Regierung kümmert es nicht, dass hier das eigene Volk ans Messer geliefert wird; Bundeskanzlerin Merkel (CDU) meinte lapidar, man werde nun gemeinsam mit der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen „und wo geboten, natürlich auch mit Tunesien“ an der Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster arbeiten.
Dieses Urteil darf so nicht stehen bleiben! Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Fordern wir deshalb mit anbei stehender Petition an Bundesinnenminister Seehofer (CSU) ein sofortiges Einreiseverbot für Sami A., den Leibwächter von Osama bin Laden. Bitte schließen auch Sie sich dieser wichtigen Forderung für unsere Sicherheit an, indem Sie die Petition unterzeichnen. Bedenken Sie bitte auch, dass Sami. A, sollte er erst einmal wieder in Deutschland sein, aufgrund der offenen Grenzen im Schengen-Raum, ohne weiteres beispielsweise auch nach Österreich oder in die Schweiz weiterreisen kann, um dort Anschläge zu verüben und die Petition deshalb auch dann für Sie relevant ist, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen.
Vielen Dank!
Petition an Bundesinnenminister Seehofer:
Sehr geehrter Herr Innenminister Seehofer,
wir sind fassungslos, angesichts der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach der bereits abgeschobene Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., wieder zurück nach Deutschland geflogen werden soll und der Tatsache, dass die Bundesregierung diese skandalöse Entscheidung offenbar einfach so hinnimmt. Es führt den Rechtsstaat ad absurdum, wenn sich der Staat offensichtlich mehr Sorgen darum macht, ob einem internationalen Top-Terroristen in seiner Heimat möglicherweise – keineswegs erwiesenermaßen – Folter droht, als um das Sicherheitsinteresse des eigenen Volkes.
Sami A. genoss als Leibgardist von Osama bin Laden das besondere Vertrauen des Al-Qaida Chefs. Das allein beweist schon, welche Schlüsselrolle er im internationalen Terrorismus einnimmt. In Deutschland trat er als salafistischer Hassprediger auf, warb für die Errichtung eines islamischen Gottesstaates und unterhielt enge Kontakte zu Abu Walaa, dem Statthalter der Terror-Organisation Islamischer Staat in Deutschland. Sollte Sami A. zurück nach Deutschland kommen, wären mehr als 30 Polizisten notwendig, um ihn rund um die Uhr zu beschatten. Allein schon die dabei entstehenden Kosten von über 100.000 Euro pro Monat sind dem deutschen Steuerzahler absolut unzumutbar.
Noch weniger zumutbar ist dem deutschen Volk das Sicherheitsrisiko, das von Sami A. ausgeht. Denn auch die Überwachungsmaßnahmen werden ihn nicht davon abhalten, weiterhin seine islamischen Hasspredigten zu halten, weiter Kämpfer für den Dschihad anzuwerben und mit seinem, bei Al-Qaida erlangten Wissen zu Terroranschlägen beizutragen oder diese im Zweifel auch selber auszuführen.
Herr Innenminister Seehofer, wir fordern Sie auf, werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber dem deutschen Volk und den Völkern Europas (Sami A. kann aufgrund der offenen Grenzen im Schengen-Raum auch ungehindert in Nachbarländer weiterreisen) gerecht und erteilen Sie Sami A. umgehend ein Einreiseverbot! Verhindern Sie, dass wir diesem ungeheuerlichen Sicherheitsrisiko ausgesetzt werden!
Die 11304 Unterzeichner
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