Update 16.11.2018: Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Martina Wenker, hat sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) ausgesprochen: „Wir haben hier vor vielen Jahren einen gesellschaftlichen Kompromiss gefunden, der zwei Schutzgüter berücksichtigt. Der Kompromiss, mit dem wir diese beiden Seiten in Einklang bringen, ist die Beratungslösung. Und die halte ich für sehr tragfähig.“
Update 09.05.2018: Frank Ulrich Montgomery legt nach und fordert in seiner Funktion als Präsident der Bundesärztekammer jetzt auch noch ein „leicht zugängliches Internetportal“ damit „man sich über den Eingriff als solchen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Beratungsinstanzen und auch die Ärztinnen und Ärzte und Einrichtungen, die einen solchen Eingriff durchführen, informieren kann“. Mit anderen Worten: Montgomery will ein staatliches Werbeportal für Abtreibung. Wir müssen jetzt den Druck auf die Ärzteschaft noch einmal erhöhen, damit diese Pläne niemals Realität werden!
Die groß angelegte Medienkampagne der Abtreibungslobby zur Abschaffung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötungen erhält jetzt ausgerechnet von Seiten der Ärzte neue Unterstützung, deren Aufgabe es eigentlich sein sollte, Leben zu retten und nicht zu töten. Die Hamburger Ärztekammer fordert in einer Resolution die Abschaffung des Lebensschutz-Paragraphen 219a Strafgesetzbuch.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg – sprich die Vertretung aller Hamburger Ärzte – fordert die Politik in einer Pressemitteilung auf, den Paragraphen 219a Strafgesetzbuch zu streichen. Die Delegierten hatten am 09. April 2018 einstimmig ohne Enthaltungen eine entsprechende Resolution verabschiedet, in der es heißt, das Werbeverbot für Abtreibung kriminalisiere „Ärztinnen und Ärzte in nicht nachzuvollziehender Weise“ und man begrüße die Haltung des Hamburger Senats, der sich für eine Streichung von § 219a StGB einsetzt.
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, gleichzeitig Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Bundesärztekammer, erklärte dazu zynisch: „Die sachliche Information darüber, welche Ärztin und welcher Arzt den Frauen in ihrer Notlage helfen kann, muss erlaubt sein und darf nicht mit Gefängnis oder Geldstrafe bedroht werden“. Mit „helfen“ meint Montgomery die Ermordung eines unschuldigen Kindes im Mutterleib.
Damit widerspricht Montgomery offen dem Ehrenkodex der Ärzte, dem Eid des Hippokrates, der die Grundlage jeglicher ärztlichen Ethik bildet. Mit dem Eid schwört ein Arzt unter anderem: „Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben.“
Die Hamburger Ärztekammer dürfte den Zeitpunkt ihrer Erklärung in enger Koordination mit der Abtreibungslobby gewählt haben. In der großen Koalition bröckelt nämlich innerhalb der Union der Widerstand gegen die Bestrebungen der SPD, § 219a StGB zu streichen und es kündigt sich im Bundestag ein ganz schlechter „Kompromiss“ an, der für unzählige ungeborene Kinder das Todesurteil bedeuten würde.
Wir müssen diesem Druck, den die Abtreibungslobby auf die Politik ausübt, jetzt unbedingt etwas entgegensetzen und für das Lebensrecht der Ungeborenen eintreten! Das Werbeverbot für Abtreibung darf nicht fallen! Wir appellieren deshalb mit anbei stehender Petition an die Hamburger Ärztekammer und deren Präsidenten Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, die Resolution vom 09. April 2018 zu widerrufen. Die Forderung nach einer Streichung von § 219a StGB richtet sich nicht nur gegen den ärztlichen Ehrenkodex und den hippokratischen Eid, sondern ist ein direkter Angriff auf das grundlegendste Menschenrecht, das Recht auf Leben. Die Ärzte sollen sich jedoch für den Schutz und Erhalt des Lebens einsetzen und nicht für dessen Vernichtung! Bitte unterzeichnen auch Sie die anbei stehende Petition zum Schutz des ungeborenen Lebens!
Herzlichen Dank im Namen der Ungeborenen!
Petition an die Ärztekammer Hamburg:
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Montgomery,
am 09. April 2018 hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg, deren Präsident Sie sind, eine Resolution verabschiedet, in der gefordert wird, den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (Werbeverbot für Abtreibung) abzuschaffen. Sie selbst begründen diese Forderung mit einem angeblichen Informationsrecht der Ärzte.
Es ist jedoch mehr als nur lebensklug, wenn Ärzte, die von Abtreibungen profitieren, indem sie damit Geld verdienen, nicht auch noch Werbung für das Töten ungeborener Kinder machen dürfen. Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass eine objektive und neutrale Beratung nicht mehr stattfinden kann, sobald finanzielle Interessen mit im Spiel sind. Hier wird aus angeblicher „Information“ sehr schnell eindeutige Werbung.
Zudem widerspricht Ihre Forderung offen dem Ehrenkodex der Ärzte, dem Eid des Hippokrates, der die Grundlage jeglicher ärztlichen Ethik bildet. Mit dem Eid schwört ein Arzt unter anderem: „Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben.“
Wir fordern Sie daher auf, umgehend zu den Grundlagen ärztlicher Ethik, wie sie im hippokratischen Eid niedergelegt sind, zurückzukehren und die Resolution vom 09. April unverzüglich zu widerrufen. Aufgabe des Arztes ist es, sich für den Schutz und Erhalt des Lebens einzusetzen und nicht für dessen Vernichtung!
Die 7365 Unterzeichner
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