Das Bankgeheimnis ist Geschichte: Seit Januar 2018 können nicht nur die Finanzbehörden alle relevanten Daten eines Bankkontos einsehen, sondern auch private Finanzdienstleister. Der Bankkunde wird damit zum vollkommen gläsernen Bürger, dessen Kontodaten nicht mehr ihm selbst, sondern dem Finanzamt und der internationalen Hochfinanz gehören.
Bereits am 25. Juni 2017 wurde in Deutschland mit dem Inkrafttreten des sogenannten „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ das über 400 Jahre alte Bankgeheimnis im Steuerrecht restlos abgeschafft:
- Der Staat muss jetzt keine Rücksicht mehr auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden nehmen.
- Behörden sind nicht mehr verpflichtet, Auskünfte beim Steuerpflichtigen anzufordern, bevor sie sich an die Bank wenden.
- Eine allgemeine Überwachung von Bankkonten ist ab sofort erlaubt.
- Das Finanzamt kann jetzt Kontodaten, die es im Zuge der Identitätsprüfung von Kontoinhabern erhält, für eine Steuererhebung mitverwenden.
Besonders perfide ist, dass die Abschaffung des Bankgeheimnisses schleichend und ohne nennenswertes Medienecho vonstatten ging. Begonnen hatte die Aushöhlung des Bankgeheimnisses schon 2005, als Finanzbehörden das Recht erhielten, „in Ausnahmefällen“, zur Kriminalitätsbekämpfung und Terrorismusabwehr, Privatkonten einzusehen. Erinnert das nicht an die schleichende Abschaffung des Bargeldes, die jetzt mit der gleichen Argumentation vorangetrieben wird? Jedenfalls hat der Staat die Konten seiner Bürger noch nie stärker überwacht als 2017. Finanzämter, Jobcenter und Gerichtsvollzieher stellten im vergangenen Jahr 692.166 Mal Kontoabfragen an, fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Von der ursprünglichen Idee der „Terrorismusbekämpfung hat sich das Verfahren weit entfernt“, meint auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff.
Als ob die staatliche Totalüberwachung noch nicht genug wäre, verpflichtet seit Januar 2018 nun die EU-Richtlinie „Payment Services Directive 2 (PSD2)“ Banken, jetzt auch „eine Schnittstelle zu schaffen, über die Drittanbieter Zugriff auf private Kontodaten erhalten“. Ab dem 13. Januar können dadurch private Finanzdienstleister 90 Tage lang die Kontodaten ihrer Kunden einsehen und wissen damit nicht nur deren Kontostand, sondern auch ob sie ihre Miete zahlen, von wem sie ihr Gehalt bekommen oder an welcher Tankstelle sie zuletzt mit ihrer EC-Karte gezahlt haben, sprich wo sie sich bewegen. Natürlich geht aus den Kontodaten auch hervor, ob man Schulden hat, die GEZ bezahlt oder häufig in der Apotheke einkauft. Zwar muss der Kunde dem zustimmen, jedoch ist davon auszugehen, dass viele Dienstleistungen in Zukunft nicht mehr ohne Kontozugriff angeboten werden.
Der absolut gläserne Bürger ist damit Realität; willkommen im totalen Überwachungsstaat! Wenn dann erst noch das Bargeld abgeschafft wird, gibt es überhaupt kein Entrinnen mehr aus der vollständigen Kontrolle durch den Staat und die internationale Hochfinanz. Wir müssen jetzt entschlossen auf diesen ungeheuerlichen und absolut inakzeptablen Angriff auf unsere bürgerlichen Freiheitsrechte reagieren! Werden wir jetzt aktiv und unterzeichnen wir anbei stehende Petition an den Finanzausschuss des Bundestages, mit der wir die umgehende Wiederherstellung des Bankgeheimnisses und die sofortige Rücknahme der EU-Richtlinie „Payment Services Directive 2 (PSD2)“ fordern.
Vielen Dank für Ihre wichtige Unterstützung!
Petition an den Finanzausschuss des Bundestages:
Sehr geehrte Mitglieder des Finanzausschusses,
am 25. Juni 2017 wurde in Deutschland mit dem Inkrafttreten des sogenannten „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ das über 400 Jahre alte Bankgeheimnis im Steuerrecht restlos abgeschafft. Damit kann der Staat jetzt uneingeschränkt sämtliche Bankkonten seiner Bürger überwachen, ohne dass das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden noch eine Rolle spielt. Wie rücksichtslos der Staat von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, zeigen die 692.166 Kontoabfragen im Jahr 2017 – eine glatte Verdoppelung im Vergleich zu 2016! Von der ursprünglichen Idee der „Terrorismusbekämpfung hat sich das Verfahren weit entfernt“, meint auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff.
Als ob die staatliche Totalüberwachung noch nicht genug wäre, ermöglicht seit Januar 2018 nun die EU-Richtlinie „Payment Services Directive 2 (PSD2)“ auch noch privaten Finanzdienstleistern den Zugriff auf unsere Kontodaten. Diese Unternehmen sehen ab sofort, wie hoch unsere Miete ist, ob wir Schulden haben oder wie häufig wir in der Apotheke einkaufen – also im Prinzip unser ganzes Leben! Dass der Kunde dem offiziell zustimmen muss, ist reine Augenwischerei, da es absehbar ist, dass zukünftig Dienstleistungen nicht mehr ohne Kontozugriff angeboten werden.
Dies ist ein ungeheuerlicher und absolut inakzeptabler Angriff auf unsere bürgerlichen Freiheitsrechte! Wir verweigern uns dieser Totalüberwachung durch den Staat und die internationale Hochfinanz und fordern Sie daher auf, umgehend das Bankgeheimnis wiederherzustellen und die EU-Richtlinie „Payment Services Directive 2 (PSD2)“ sofort rückgängig zu machen.
Die 7646 Unterzeichner
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