Am 30. Juni 2017, dem letzten Sitzungstag der Legislaturperiode, hat der Bundestag trotz massiver Kritik von Bürgern, Juristen und sogar der UN das umstrittene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Bundesjustizminister Heiko Maas beschlossen. Mit horrenden Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro werden jetzt soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter genötigt, quasi alles zu löschen, was den politischen Eliten missfällt. Ein bisher nie dagewesener Versuch, die in Artikel 5 Grundgesetz verbürgte Meinungsfreiheit zu beseitigen und mit ihr dann auch die Demokratie als Ganzes.
Derartige Gesetze kannte man bislang nur von autoritären Regimen wie China, Nordkorea oder Erdogans Türkei. Demokratie hingegen lebt vom Grundrecht auf freie Rede. Ohne offenen Diskurs und Meinungsaustausch hat der Bürger keine echte Wahlmöglichkeit. Insofern ist es eine absolute Dreistigkeit, wenn sich ein System, das die Meinungsfreiheit in irgend einer Form zu unterdrücken versucht, sich noch länger als „demokratisch“ bezeichnet.
Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ arbeitet mit Begriffen wie „Hate Speech“ und „Fake News“. Im Gegensatz zu juristische genau definierten Begriffen wie „Beleidigung“ oder „Verleumdung“ kann man darunter alles verstehen, was irgendwie nicht in den Zeitgeist oder das Regierungsinteresse passt. Facebook und anderen kommerziellen sozialen Medien drohen nun Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie derartige Inhalte nicht binnen 24 Stunden (in Ausnahmefällen binnen 7 Tagen) löschen. Was dabei unter „Hate Speech“ und „Fake News“ fällt, sollen die Netzwerkbetreiber selber entscheiden, nicht etwa Gerichte oder Juristen. Angesichts von 4,75 Milliarden neuen Inhalten pro Tag auf Facebook wird dann im Zweifel wohl jeder gemeldete Beitrag willkürlich entfernt. Außerdem werden die Plattformbetreiber gezwungen, rechtswidrige Beiträge (also beispielsweise auch Kinderpornos) auf ihren Servern zur Beweissicherung zu speichern und persönliche Daten von Nutzern an jeden herauszugeben, der nur behaupten, von in geistigen Eigentums- oder Persönlichkeitsrechten verletzt zu sein.
Angesichts derart offensichtlicher Verstöße gegen die bürgerlichen Grundrecht hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits den ersten, letztlich nur unwesentlich modifizierten Gesetzentwurf in zwei Gutachten sowohl für verfassungs- als auch für europarechtswidrig erklärt. Sogar der UN Sonderbeauftragte für Menschenrechte, David Kaye, bezeichnet das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ als völkerrechtswidrig und ergänzt: „Die auf die privaten Unternehmen verlagerte Verantwortung, die Inhalte Dritter ohne gerichtliche Überprüfung zu entfernen, ist nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbar.“
Des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ bekämpft die Meinungsfreiheit an genau der Stelle, an der den mächtigen Eliten und Meinungsmachern die Kontrolle über das Volk am meisten entglitten ist. Nirgendwo sonst zeigt sich der Unterschied zwischen der Meinung der Bürger und dem was in System-Rundfunk und Presse verbreitet wird, so deutlich wie im Internet. Speziell die sozialen Netzwerke haben sich zu einer Bastion des freien Wortes entwickelt, da der Bürger hier seine Meinung, im Unterschied zu beispielsweise Leserbriefen, unmittelbar und ohne zwischengeschaltete Redaktion kund tun kann.
Wir fordern daher mit anbei stehender Petition Bundespräsident Steinmeier auf, zur Wahrung der Meinungsfreiheit, der Demokratie und des Ansehens Deutschlands in der Welt, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Unterschrift zu verweigern und es nicht auszufertigen. Abgesehen von einem möglichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist das vorerst die letzte Möglichkeit, Heiko Maas und die Feinde der Meinungsfreiheit aufzuhalten. Bitte unterzeichnen deshalb auch Sie die Petition. Kämpfen wir gemeinsam für Meinungsfreiheit und Demokratie in unserem Vaterland!
Vielen Dank für Ihren wichtigen Einsatz!
Petition an Bundespräsident Steinmeier:
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,
trotz massiver Kritik von Bürgerrechtlern, Juristen und sogar den Vereinten Nationen hat der Bundestag am 30. Juni 2017 das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ verabschiedet. Derartige Gesetze kannte man bislang nur von autoritären Regimen. Für eine Demokratie ist das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ jedenfalls absolut unwürdig.
Angesichts der offensichtlichen Verstöße gegen die bürgerlichen Grundrechte hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits den ersten, letztlich nur unwesentlich modifizierten Gesetzentwurf in zwei Gutachten sowohl für verfassungs- als auch für europarechtswidrig erklärt. Sogar der UN Sonderbeauftragte für Menschenrechte, David Kaye, bezeichnet das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ als völkerrechtswidrig und ergänzt: „Die auf die privaten Unternehmen verlagerte Verantwortung, die Inhalte Dritter ohne gerichtliche Überprüfung zu entfernen, ist nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbar“. Wegen der Verletzung des Rechtsstaatsprinzips und der in Art. 5 GG verbürgten Meinungsfreiheit ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklären wird.
Herr Bundespräsident Steinmeier, wir fordern Sie daher auf, zur Wahrung der Verfassung, der Demokratie und des Ansehens Deutschlands in der Welt, dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ die Unterschrift zu verweigern und es nicht auszufertigen!
Mit freundlichen Grüßen
Die 5437 Unterzeichner
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